philoutelist hat diese Frage gestellt
Unseer Vermieter hat die Zufahrt zum Hof mit einem abschließbaren Schiebetor versehen. Einen Schlüssel erhalten nur die Mieter, die entweder einen Stellplatz oder eine Garage gemietet haben. Im Hof befindet sich jedoch auch der Hintereingang des Hauses, der jetzt mit dem PKW zum Aus-/Einladen nicht mehr erreichbar ist. Ist der Vermieter verpflichtet, auch den Mietern, die keinen Stellplatz/Garage haben, die Zufahrt zum Hintereingang zu ermöglichen?