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Der ehemalige Mieter beschuldigt Sie und Ihre Brüder ja. Wenn er von Ihnen Schadensersatz verlangt, dann muß er doch erst einmal beweisen können, dass einer von Ihnen die CD`s etc. entwendet hat. Haben Sie alle eine reine Weste so wird er das schwerlich können. Kein Richter der Welt wird Sie für etwas verantwortlich machen was Sie nicht getan haben. Am 1.02. hätten auch alle seine Sachen aus der wohnung ausgeräumt sein müssen. Sie hätten sogar noch einen Monat länger Miete verlangen können, wenn am 1.02. noch Sachen drin waren, da nicht fristgerecht geräumt.
Mietminderung fällt hier vollkommen aus. Warum und weswegen sollte er denn dazu das Recht haben? Er muß die volle Miete bis zum Mietende zahlen.