Berni911
Der neue Eigentümer muss abrechnen, wenn er das Haus innerhalb einer Abrechnungsperiode erworben hat.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Der_Mario
Wenn das Haus noch im Jahr Deines Auszugs verkauft wurde, ist der neue Eigentümer zuständig, sonst der alte.
Susanne
Wenn keine Abrechnung kommt, musst Du eh zum Anwalt: Es wird dann auf Rückzahlung der NK-Vorauszahlung geklagt. Dein Anwalt wird dann schon wissen, wen er verklagen muss <!-- s --><!-- s -->
hattusch
Erstmal danke für die Antworten.