Wohnen und leben
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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Sie möchten Ihre Privaträume zu einem geringen Teil auch beruflich nutzen? Bitte sehr!<br />
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Ihr Vermieter hat Ihnen die Erlaubnis zu erteilen, wenn<br />
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sich keine unzumutbaren Nachteile oder Belästigungen für ihn oder andere Mieter ergeben <br />
keine größeren baulichen Veränderungen notwendig sind <br />
sich die Gefahr der Beschädigung der Wohnung ausschließen lässt <br />
und sich aus der Nutzung kein größeres Kundenaufkommen ergibt <br />
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In solchen Fällen muss der Vermieter eine berufliche Nutzung auch dann erlauben, wenn er Ihnen die Wohnung ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet hat.<br />
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Stichwörter: wohnung + berufliche + nutzung

0 Kommentare zu „Berufliche Nutzung der Wohnung”

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