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Wenn Gartenpflege und Hausreinigung auf die Mieter umgelegt werden und sie auch nicht die Gelegenheit haben, dies selbst auszuführen, so haben sie selbstverständlich auch Anspruch darauf, d.h. es muss gemacht werden. Und zwar regelmäßig. Dabei muss der Garten aber nicht Ihrem persönlichen Geschmack entsprechen.
Wie man bei der hausreinigung Schäden anrichtet, ist mir nicht ganz klar.