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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,

kennt sich zufällig jemand mit den Nebenpflichten des Vermieters aus?
Hat der Mieter einen Anspruch auf Gartenpflege und Hausreinigung, wenn er dafür mit den Nebenkosten bezahlt?

Muss der Mieter zusehen, wie aus schlampiger und nicht fachgerechter Gartenpflege und Hausreinigung Folgeschäden entstehen, deren Kosten dann in absehbarer Zeit (v.a. Gartenpflege) auf ihn umgelegt werden?

Kann man hier als Mieter ein Zurückbehaltungsrecht dieser Nebenkostenanteile ausüben, solange, bis diese Dinge wieder ordentlich und vollständig ausgeführt werden?

Kennt jemand ein paar Urteile bzw. verständliche Literatur hierzu?

Da wäre ich sehr dankbar!

Gruß - Joseph
Stichwörter: mieters + recht + anlage + gartenpflege + gepflegte

1 Kommentar zu „Gartenpflege - Recht des Mieters auf eine gepflegte Anlage?”

fin Experte!

Wenn Gartenpflege und Hausreinigung auf die Mieter umgelegt werden und sie auch nicht die Gelegenheit haben, dies selbst auszuführen, so haben sie selbstverständlich auch Anspruch darauf, d.h. es muss gemacht werden. Und zwar regelmäßig. Dabei muss der Garten aber nicht Ihrem persönlichen Geschmack entsprechen.
Wie man bei der hausreinigung Schäden anrichtet, ist mir nicht ganz klar.

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