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koelnerin hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben zum 1.5. eine Wohnung angemietet in der doch einige Sachen nicht ganz in Ordnung sind. Da wir selbst einiges renovieren (was wir auch mit den vermietern so geklärt haben, da wir die Wohnung unrenoviert übernehmen) wollte ich mal fragen was von den unten genannten Mängeln wir zu machen haben.

Zum einen schliessen die Fenster in Küche und Schlafzimmer nicht richtig, wenn nur mit brachialer Gewalt und auf Kipp kann man sie auch nicht stellen.
Da es alte Holzfenster sind, habe ich die Befürchtung, dass wir da im Winter ne Menge Heizkosten verballern ohne was davon zu haben.

Dann ist der Breifkasten kaputt, d.h. man kann ihn aufgrund eines fehlenden Schlosses nicht abschliessen.

Der Kellerraum ist an der einen Wand feucht und außerdem gibt es keine Möglichkeit ihn abzuschliessen.

Die Küche hat zwar eines Wasserhahn, der ist aber so installiert, dass man eine normale Spüle nicht anschliessen kann und alt und eklig ist er auch. Hängt für mein Empfinden auch etwas sehr tief.

Im Badezimmer fehlt eine Fliese, die aber dort liegt, man müsste sie nur schnell verkleben.

Türrahmen und Leisten sind ein einem dunkelblau lackiert, da wir den Boden eh neu machen sind die Leisten kein Problem (werden von uns ausgetauscht). Haben die Vermieter die Pflicht für ordentliche Rahmen zu sorgen? (teilweise sind auch die Zargen im Rahmen beschädigt)

Was von den Sachen muss ich selber angehen und was ist Vermietersache? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

1 Kommentar zu „Mängel (Keller feucht, defekter Briefkasten, kaputte Fenster...) in Mietwohnung”

Ghostraider Experte!

Zum 01.05. haben Sie die Wohnung angemietet und den Mietvertrag sicher schön mit einer Unterschrift abgesegnet Gelle ?
Wunderschön, da freut sich der Vermieter, da er soweit fast alles auf Sie abgewälzt hat.
Sollten Sie all das was Sie jetzt aufgelistet haben nicht in einem Übergabeprotokoll vermerkt und dem Vermieter zur Abhilfe bis zum Einzugstermin aufgefordert haben, haben Sie bis auf die Fenster alles so wie es ist gemietet. :-( ((

"Gemietet wie gesehen."

Wollen Sie den Wasseranschluss in der Küche geändert haben und es selbst machen müssen Sie den Vermieter, da es eine bauliche Veränderung ist, fragen.

Die Anstrich und Renovierungsarbeiten lasten nun auch auf Ihren Schultern.
Die Fliese wird er sagen können Sie auch selbst mit Spachtelmasse ankleben.

Die Fenster bitte schriftlich dem Vermieter mit Fristsetzung melden und um Mängelbeseitigung bitten.
Neue Fenster werden Sie nicht erwarten können und wenn wird er diese wegen Modernisierung mit 11 % auf die Miete umlegen. (Kann er)

Sollte der Kellerraum mit im Mietvertrag sein können Sie Verlangen das man diesen auch Verschließen kann, ebenso der Briefkasten.
Beides schriftlich mit Fristsetzung dem Vermieter melden.
Eine Mietminderung kann hier nicht angesetzt werden da die Mängel schon bei Einzug waren und so übernommen wurden.
Ich würde mit dem Vermieter ein nettes Wort reden und fragen was er an Arbeiten übernimmt oder was er an Miete für die Renovierung erlässt.

Gruß
ghost

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