Ghostraider
Zum 01.05. haben Sie die Wohnung angemietet und den Mietvertrag sicher schön mit einer Unterschrift abgesegnet Gelle ?
Wunderschön, da freut sich der Vermieter, da er soweit fast alles auf Sie abgewälzt hat.
Sollten Sie all das was Sie jetzt aufgelistet haben nicht in einem Übergabeprotokoll vermerkt und dem Vermieter zur Abhilfe bis zum Einzugstermin aufgefordert haben, haben Sie bis auf die Fenster alles so wie es ist gemietet. ((
"Gemietet wie gesehen."
Wollen Sie den Wasseranschluss in der Küche geändert haben und es selbst machen müssen Sie den Vermieter, da es eine bauliche Veränderung ist, fragen.
Die Anstrich und Renovierungsarbeiten lasten nun auch auf Ihren Schultern.
Die Fliese wird er sagen können Sie auch selbst mit Spachtelmasse ankleben.
Die Fenster bitte schriftlich dem Vermieter mit Fristsetzung melden und um Mängelbeseitigung bitten.
Neue Fenster werden Sie nicht erwarten können und wenn wird er diese wegen Modernisierung mit 11 % auf die Miete umlegen. (Kann er)
Sollte der Kellerraum mit im Mietvertrag sein können Sie Verlangen das man diesen auch Verschließen kann, ebenso der Briefkasten.
Beides schriftlich mit Fristsetzung dem Vermieter melden.
Eine Mietminderung kann hier nicht angesetzt werden da die Mängel schon bei Einzug waren und so übernommen wurden.
Ich würde mit dem Vermieter ein nettes Wort reden und fragen was er an Arbeiten übernimmt oder was er an Miete für die Renovierung erlässt.
Gruß
ghost