tenant61
. puuuuh! das ist detailarbeit.
zunächst mal: wer den auftrag erteilt, muss zahlen. du musst daher theoretisch die rechnung des installateurs nicht bezahlen (und solltest das auch m.e. nicht tun). stattdessen solltest du ihn auffordern, die arbeiten dem auftraggeber, also dem vermieter, in rechnung zu stellen. ob du diesem die kosten erstatten musst, hängt von einigen feinheiten ab:
- wie hoch ist die nettokaltmiete?
- was bedeutet "gesondert vermerkt"? ist das ein handschriftlicher zusatz oder was?
- wurden in 2005 schon irgendwelche reparaturen von euch bezahlt? falls ja, in welcher höhe?
wann habt ihr die rechnung bekommen?
alte verträge können schwierig sein, dabei tut der eigentümerwechsel nichts zur sache (es gilt der grundsatz "kauf bricht nicht miete" . ist eine salvatorische klausel enthalten?
bevor man hier vielleicht unnötig einen streit vom zaun bricht, weil man sich über die wirksamkeit von vertraglichen details uneinig ist, würde ich mit dem vermieter mal ein freundliches gespräch versuchen. vielleicht erledigt sich die sache dann von selbst? mich würds freuen.
RüdigerW
Netto-Kaltmiete heute: 357 EUR
"Gesondert vermerkt" = Zusatz wurde per Schreibmaschine in den Vertrag getippt
In 2005 wurden keine Reparaturen bezahlt.
Rechnungsdatum: 6. Januar 2006
zugestellt per Post: 12. Januar 2006
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Was ist eine "salvatorische Klausel" ?
HotblackDesiato
Was ist eine "salvatorische Klausel" ?[/quote:f403b]
Das wäre doch mal was für meinen neuen Mietvertrag, gute Idee eigentlich <!-- s --><!-- s -->
Man nimmt eine so genannte "Salvatorische Klausel" immer dann in Verträge, damit man eine Regelung hat für den Fall, dass Umstände eintreten, an die beim Vertragsabschluss nicht gedacht hatte bzw. sich Voraussetzungen geändert haben unter denen man jetzt den Vertrag anders formulieren würde. D.h. es steht drin, dass in dem Fall dann das gilt, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie von dem Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gewusst hätten. Man kann sich dann aussuchen, was das gewesen wäre...
Ich vermute mal, dass kein Mietvertrag in Deutschland sowas drin hat, oder ?
Stefan
tenant61
Ich vermute mal, dass kein Mietvertrag in Deutschland sowas drin hat, oder ?Stefan[/quote:2cf44]
<!-- s --><!-- s --> ich verstehe den einwand nicht. hier ist ein gängiges beispiel für eine salvatoriche klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.[/i:2cf44]
eine solche klausel ist keine seltenheit, sondern in allen mir bekannten vordrucken und formularmietverträgen enthalten.
hab ich den einwand jetzt missverstanden? <!-- s:? --><!-- s:? -->
RüdigerW
In unserem Mietvertrag von 1984 steht u.a.
§ 29 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen
Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
tenant61
na also, da haben wir sie doch, die ach so seltene salvatorische klausel! ( )
hum, jetzt muss ich erst mal überlegen, was man mit den fakten alles machen kann. aber nicht mehr heute; war´n harter tag. ich bitte um geduld (und um nachsicht, falls mir kein zündender gedanke kommt :S, aber andere sind ja auch noch da)
Susanne
M.W. ist die Klausel so nicht gültig:
Es fehlt die verlangte zweifache Begrenzung und zwar pro Reparaturfall und prozentual zur Jahresmiete. Die Klausel hat zwar 2 Begrenzungen, die widersprechen sich aber auch noch: einmal 100 Mack und zum anderen 25% der im Vertrag genannten Summe. Da das 2. wahrscheinlich schon für damals zu hoch war, hat man den Zusatz gemacht.
Die 100 Mack wären demnach OK, würde ich auch im Zweifelsfall genau umrechnen (nicht 1 zu 2 wie's so viele machen...) trotzdem fehlt die jährliche Begrenzung und damit nicht gültig.
Es ist nur immer so mühsam, den Vermieter auch von der Nichtigkeit einer Klausel zu überzeugen.
HotblackDesiato
Ich vermute mal, dass kein Mietvertrag in Deutschland sowas drin hat, oder ?Stefan[/quote:7e666]
<!-- s --><!-- s --> ich verstehe den einwand nicht. hier ist ein gängiges beispiel für eine salvatoriche klausel: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.[/i:7e666]
eine solche klausel ist keine seltenheit, sondern in allen mir bekannten vordrucken und formularmietverträgen enthalten.
hab ich den einwand jetzt missverstanden? <!-- s:? --><!-- s:? -->[/quote:7e666]
Diese Klausel sagt doch nur, dass wenn z.B. § 1 unwirksam ist, dass dann nicht automatisch § 2 unwirksam wird. Sie ist üblicherweise der erste Satz einer Salvatorischen Klausel. Der wesentliche Teil würde z.B. wie folgt formuliert werden (habe ich aus einem anderen Vertrag, der nichts mit Vermietung zu tun hat):
... Das gleiche gilt, soweit sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, der am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie bei dem Abschluss des Vertrags den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung auf einem in diesem Vertrag normierten Umfang der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht. In solchen Fällen tritt ein dem Gewollten möglichst nahekommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) an die Stelle des Vereinbarten.[/quote:7e666]
Stefan
tenant61
auch das habe ich in ähnlicher form schon in mietverträgen gesehen. als salvatorische klausel eines mietvertrages wird aber das bezeichnet, was ich oben beispielhaft genannt habe.
mann, da hattest du mich aber echt verunsichert. <!-- s --><!-- s -->
HotblackDesiato
Nein, der wesentliche Bestandteil einer Salvatorischen Klausel ist der, dass unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzt werden, also das, was ich geschrieben hatte. Ein Muster für eine solche Klausel, die etwas kürzer und vermutlich besser ist, finden Sie z.B. unter http://www.beckmannundnorda.de/salvatorisch.html[/url:a5ea9] oder noch besser [url:a5ea9]http://de.wikipedia.org/wiki/Salvatorische_Klausel[/url:a5ea9]
Stefan
tenant61
... der wesentliche Bestandteil einer Salvatorischen Klausel ist der, dass unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzt werden ...[/quote:e08da]
also wenn du schon auf wikipedia verlinkst, dann lies es dir doch wenigstens vorher durch. ich zitiere:
Als Salvatorische Klausel ...wird ... eine Bestimmung eines Vertrages bezeichnet, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Regelungen des Vertrages als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten[/u:e08da] oder[/b:e08da] sich herausstellt, dass der Vertrag Fragen nicht regelt, die eigentlich hätten geregelt werden müssen.... Zitatende.
wikipedia bestätigt also meinen standpunkt, räumt deinen allerdings auch ein. die von mir genannte klausel ist in mietverträgen absolut gängig.
HotblackDesiato
Immer diese Aufregung <!-- s --><!-- s -->
Ich finde vor allem die Aussage im Wiki interessant, dass der gesamte Vertrag ungültig würde, wenn eine der Klauseln ungültig wäre und keine Salvatorische Klausel drin wäre. Das spricht dafür, sowas in jedem Vertrag, nicht nur in Mietverträgen, zu haben. Ich bin auch immer dafür, die jeweils vollständige Fassung zu haben, auch wenn der 2. Satz wohl implizit gilt, damit allen Vertragsparteien ganz klar ist, was gilt.
Schönen Abend,
Stefan
tenant61
witzbold. ich hab mich nicht aufgeregt. hab nur ernsthaft gedacht, ich wär einem irrtum aufgesessen. hauptsache ist aber, dass wir nicht den, der hier fragen hatte, letztlich nicht mit unserem geplänkel verwirrt haben, sondern die sache jetzt klar ist. insofern war das doch eine lohnenswerte diskussion, oder? <!-- s --><!-- s -->
HotblackDesiato
Yep, bin deiner Meinung !
Stefan