Susanne
Grundsätzlich warst Du natürlich nicht berechtigt, Deine Wohnung den neuen Mietern zu übergeben!!!
Den Wasserhahn hast Du dann instand zu setzen, wenn Du eine gültige Kleinreparaturklausel in Deinem Mietvertrag hast- ansonsten ist das Sache des Vermieters!
Ghostraider
Auch wenn keine gültige Kleinreparaturklausel besteht muss Du für den Schaden jetzt aufkommen, da Du den Vermieter nicht über den Schaden oder Mangel informiert hast und dadurch es vielleicht zu einer Verschlimmerung gekommen ist.
Nur wenn Du einen Mangel oder Schaden sofort dem Vermieter meldest kommt dieser bei einer ungültigen oder auch gültigen Kleinreparatur für die Reparaturkosten auf wenn diese bei einer gültigen Klausel über den angegebenen Kostenpunkt liegen.
Ob und welches Übergabeprotokoll nun anerkannt wird hängt vom Wohlwollen des Vermieters ab, da Du die Mietsache nicht Vorschriftsmäßig übergeben hast.
Ich würde mich nicht über die Dichtung oder die neue Armatur aufregen und diese Sache aus der Welt schaffen, bevor der Vermieter sich in Bezug auf die Übergabe was einfallen lässt.
Eine Armatur bekommt man schon für wenig Geld im Baumarkt und man kann diese auch selbst installieren.
Gruß
ghost
Felias
Hi Ghost,
danke für die Antwort. Leider handelt es sich um eine Badewannan-Armatur (warum auch immer die am Waschbecken eingebaut wurde), welche locker >100€ kostet... Ich ich bin auch unsicher, wie man hier an die Dichtungen rankommen soll. Er leckt nicht am Perlator, sondern am übergang des Hahnes zur restlichen Armature.
Grüße,
Felias
Ghostraider
Dann sehe mal nach was im Mietvertrag über Kleinreparaturen steht.
Sollte da was gültiges stehen so muss der Vermieter einen Handwerker bestellen und dir die Rechnung zustellen. Sollte dieser Rechnungbetrag über den in der Kleinreparaturklausel stehenden Einzelreparaturbetrag bewegen hat der Vermieter die Gesamtkosten zu tragen.
Gruß
ghost
Felias
Hi Ghost,
gilt diese Regelung auch nach Ende des Mietvetrages denn noch?
Grüße,
Felias
Ghostraider
Wenn keine mutwillige Beschädigung vorliegt, warum nicht?
Der Vermieter kann bis 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Reklamationen oder Schäden geltend machen.
Warum sollen dann nicht auch die einzelnen Klauseln gelten.
Gruß
ghost