Ghostraider
Also im 4 Stock die Leute auf der Strasse sprechen hören ? Da sind die aber laut am Quatschen oder Sie haben ein gutes Gehör.
Dem Hauseigentümer steht es frei welche Fenster er einbauen lässt und wenn wären nur Wärmedämmungsmaßnahmen vorgeschrieben.
Ansonsten heißt es gemietet wie gesehen, sodass ich nicht glaube das Sie da was machen können außer einen Wohnungswechsel durchzuführen.
Eine Mietminderung kann da nicht angesetzt werden, da wie schon gesagt "Gemietet wie gesehen" hier zutrifft.
Gruß
Ghost
freak
Danke erstmal für die Antwort!
Jedoch muss es eine Grundlage geben, da in allen anderen Stockwerken Schallschutzfenster Klasse IV verbaut wurden. Ich denke die Bauordnung regelt das in Abhängigkeit der Lärmbelastung (Straßenkreuzung, Straßenbahn, Gastronomie, etc.).
Gruß,
freak
Ghostraider
Es wird bei einer Klage auf Schallisolierte Fenster, der Stand nach DIN XXXX vom Jahr 2000 für Schallschutz zu Grunde gelegt.
Sollte in dieser Vorschrift zu dem Zeitpunkt eine Schallverglasung ab dem 4 Stockwerk nicht vorgeschrieben sein hat der Mieter auch kein Recht dieses zu beanstanden.
Um da auf Sicherheit zu gehen und evtl. was zu erreichen würde ich einen Rechtsanwalt mal befragen.
Gruß
Ghost