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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo an Alle!

Ich wohne in Berlin und habe tagsüber und auch Nachts mit starker Lärmbelästigung durch Straßenbahn, Touristen, Gastronomie und Straßenlärm zu kämpfen. Das Wohnhaus befindet sich an einer stark befahrenen Straßenkreuzung, an der zu allem Übel auch noch drei Straßenbahnlinien um die Ecke quietschen (ca. 20x pro Stunde). Die Wohnung liegt im 4. und 5. Stock eines im Jahre 2000 modernisiertem Altbau, wobei der 4. und 5. Stock komplett neu geschaffen wurden. Nun fand ich durch den Fensterbauer heraus, dass der Architekt damals beim Schallschutz der Wohnung gespart hat und überall nur normales Fensterglas verbaut hat. In den Wohnungen unter mir wurde Schallschutzglas der Klasse IV verbaut, weil dort wahrscheinlich die Bauordnung für WBS Wohnungen dies vorschreibt. Die Wohnungen ab dem 4. Stock sind jedoch keine WBS Wohnungen.
Nach Aussage des Fensterbauers hatte der Architekt so nur ca. 700 EUR gespart (echt lachhaft).

Meine Frage ist nun, ob ich bei dieser starken Lärmbelästigung (ich kann die Leute unten auf der Straße durch die geschlossenen Fenster sprechen hören) und einem nicht gerade geringen Mietpreis auf den Einbau von Schallschutzglas bestehen kann. Vielleicht kann mir auch einer sagen, wo ich mich nach der Bauordnung erkundigen kann in der ja drinstehen muss, welche Fenster zu verbauen sind.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

3 Kommentare zu „Mietminderung aufgrund fehlender Schallschutzfenster?”

Ghostraider Experte!

Also im 4 Stock die Leute auf der Strasse sprechen hören ? Da sind die aber laut am Quatschen oder Sie haben ein gutes Gehör.
Dem Hauseigentümer steht es frei welche Fenster er einbauen lässt und wenn wären nur Wärmedämmungsmaßnahmen vorgeschrieben.
Ansonsten heißt es gemietet wie gesehen, sodass ich nicht glaube das Sie da was machen können außer einen Wohnungswechsel durchzuführen.
Eine Mietminderung kann da nicht angesetzt werden, da wie schon gesagt "Gemietet wie gesehen" hier zutrifft.

Gruß
Ghost

freak

Danke erstmal für die Antwort!

Jedoch muss es eine Grundlage geben, da in allen anderen Stockwerken Schallschutzfenster Klasse IV verbaut wurden. Ich denke die Bauordnung regelt das in Abhängigkeit der Lärmbelastung (Straßenkreuzung, Straßenbahn, Gastronomie, etc.).

Gruß,
freak

Ghostraider Experte!

Es wird bei einer Klage auf Schallisolierte Fenster, der Stand nach DIN XXXX vom Jahr 2000 für Schallschutz zu Grunde gelegt.
Sollte in dieser Vorschrift zu dem Zeitpunkt eine Schallverglasung ab dem 4 Stockwerk nicht vorgeschrieben sein hat der Mieter auch kein Recht dieses zu beanstanden.

Um da auf Sicherheit zu gehen und evtl. was zu erreichen würde ich einen Rechtsanwalt mal befragen.

Gruß
Ghost

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