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luga23 hat diese Frage gestellt
Hallo!

vor einiger zeit habe ich meinen vermieter auf gewisse mängel in der wohnung angeschrieben und ihn auch eine frist eingeräumt seit dem her ist nicht wirklich viel passiert. ebenso habe ich ihm angemahnd die miete zu kürzen. da sich aber nix tat und wir schon seit 2 jahren den vermieter immer wieder drauf hinweisen und hier einfach nix passiet haben wir die dezembermiete einbehalten um den vermieter wach zu kriegen. auf einmal bekam ich ein schreiben von einem anwalt wo ich nun zu der miete angeblich über 500 € anwaltskosten tragen soll.

was ist daran nun rechlich?
ebenso bin ich nicht in der lage (durch arbeitslosigkeit)eine solche summe aufzubringen. was nun?

vielen dank im vorraus für eure hilfe.

mfg

luga23
Stichwörter: anwalt mängel kosten

5 Kommentare zu „Mängel nun anwalt”

MichaRecht Experte!

Hallo Luga23,
zur Sache fehlen ein paar Informationen.
1. Was für einen Mangel habt Ihr angezeigt?
2. Wie und wann habt Ihr den Mangel angezeigt? (schriftlich/mündlich)
3. Welche Fristen habt Ihr gesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
MichaRecht

Ghostraider Experte!

Warum haben Sie das 2 Jahre geduldet, das der Vermieter die Schäden trotz Fristsetzung nicht behebt?

Aus dieser Nummer kommen Sie ohne Anwalt nicht raus.
Nach 2 Jahren Duldung hatten Sie jetzt kein Recht die Miete ganz einzuhalten, sondern nur dem Mangel entsprechend zu kürzen.

Dazu gesagt sollten Mietkürzungen nie ohne Anwalt durchgeführt werden damit auch alles richtig läuft.

Wenn man eine volle Miete einhält sollte man dies nicht als Mietkürzung benennen sondern dem Vermieter mitteilen das man ein Mietrückhaltung bis zur Behebung der angemahnten Mängel macht. Diese Mietrückhaltung bezieht sich nur auf die Kaltmiete, damit die Nebenkosten bezahlt werden können.

Das heißt das Sie die Miete auf ein Sparbuch legen und nach Behebung des Mangel/der Mängel dem Vermieter überweisen.
Erstens sieht der Vermieter das Sie zur Mietzahlung willig sind und zweiten sieht er ja nach Schadensbehebung seine Miete und kann weiter damit rechnen und arbeiten.

Sollte jetzt noch weitere Mietschulden, vielleicht durch Mietminderung bestehen und eine gesamte Mietschuld von 2 Monatsmieten bestehen hat der Vermieter jetzt sogar das Recht zur fristlosen Kündigung.

Da Sie durch Arbeitslosigkeit ein geringes Einkommen haben und wahrscheinlich keine Rechtsschutzversicherung mit Mietrecht besteht, können Sie trotzdem zum Anwalt der Sie auch in Bezug auf die Kostenübernahme für die Rechtsberatung durch die öffentliche Hand beraten wird.

Also ganz schnell zum Anwalt.

Alles Gute und guten Rutsch

wünscht ghost

luga23

hallo

also die mängel sind überwiegend auf die heizung zu beziehen.
ich habe ihm das mal im oktober schriftlich mitgeteilt und ihm eine frist von 2 wochen eingeräumt in der zeit kahm ledlich ein heinzungsmonteur und hat das ganze haus gesichtet (da es hier keinen wartungsdienst bis dato gab) seit dem ist dann erstmal bis wird die miete einbehalten haben nichts passiert. wir haben hier ein starkes gelegentlich auftretendes klopfen in der heizung.

ebenso ist das hier ein altbau wo das dg ausgebaut wurde und die wände vermutlich nicht isoliert wurden. dadurch merkt man, dass starke zugluft unter türen und aus steckdosen etc zu spüren ist. ebenso kommt ein wiederlicher gestank aus dem erdgeschoss (rauch und alkohol) das einem alles im halse stecken bleibt.

auf einmal bekahm ich einen brief von seinem anwalt, dass angeblich keine mängel beständen und ich nun die miete und über 500 € anwaltskosten tragen soll.

was ist da nun noch rechtlich dran?

lg

luga23

luga23

wir haben es einfach hingenommen, da wir das hier nur als übergangswohnung angesehen haben. leider haben wir nie das richtige gefunden.
in meinem oberen kommentar habe ich über ein klopfen in der heizung geschrieben. das rat bis her nur in heizperioden auf (nun wissen wir, dass hier die heizung falsch angeschlossen ist)

ich werde mich mit einem anwalt mal kurz schließen. da bin ich mal gespannt ob mich das auch wirklich nichts kostet. was ist denn mit den kosten, die ich angeblich tragen soll, die mir der anwalt des vermieters aufgelegt hat (über 500€)

lg

luga23

MichaRecht Experte!

Hallo Luga23,
konnte leider nicht früher antworten.
Wie der Vorredner sagte das komplette einbehalten der Miete ist so nicht zulässig.
Eine Mietminderung durchaus gerechtfertigt aber immer gemessen an der Beeinträchtigung der gemieteten Sache. Also mit anderen Worten „Ermessensfrage“, die Minderung muss angemessen sein.
Wenn Ihr den Vermieter regelmäßig, im guten Glauben, aufgefordert habt den Mangel zu beseitigen (spätestens vor Ablauf von 6 Monaten) kommt Ihr nicht zwangsläufig in eine Duldung des Mangels. Für das Klopfen in der Heizung wenn es nicht ständig sondern eher hin und wieder ist würde ich 0,75 -1,75% der Kaltmiete abziehen. Sollte dann immer noch nichts passieren könnt Ihr nach BGB § 320 vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen. Die Kürzung bezieht sich auf das drei bis fünffache Summe des Mietminderungsbetrages. Aber Achtung: Nach erfolgter Mängelbeseitigung müsst Ihr dem Vermieter die einbehaltenen Mietsummen zurückzahlen. Es empfiehlt sich das Geld auf ein separates Konto zu legen.
Gleiches gilt für die Zugluft und Geruchsbelästigung.
Steckdosen und Schalter lassen sich recht kostengünstig mit Bauschaum abdichten und für die Wohnungstür gibt es Dichtgummis die in die Zarge (innen in der Rahmen) geklebt werden und dann gegen die Tür drücken und alles dichten.
Zu den Anwaltskosten: Es muss eine Rechnung geben, prüft erst mal wofür Ihr zahlen sollt. Denn es kann ja mal vorkommen, dass die Miete versendlich nicht vom Konto abgegangen ist. So etwas rechtfertigt sicherlich nicht gleich einen Anwalt.
Mit freundlichen Grüßen
MichaRecht

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