Susanne
Es ist möglich per Individualvereinbarung eínen gegenseitigen Kündigungsausschluss (der ordentlichen Kündigung) zu vereinbaren. Das kann ohne Grund geschehen und wenn sich vor Abschluss darüber unterhalten wurde, muss man sich an diese Vereinbarung auch halten. Ein Sonderkündigungsrecht hat man für diverse Fälle: bei Gesundheitsgefährdung, bei Modernisierung, bei Mieterhöhung, wenn der VM einen Antrag auf Untervermietung ablehnt.
Wenn der VM sein Absichten so ankündigt wird daraus auch sicher eine gültige Klausel. Ob man für diese lange Zeit einen Vertrag abschließen möchte, muss man natürlich gründlich abwägen. Ggf. kann man sich überlegen, ob nur der jenige die Wohnung allein mietet, der sie sich im Trennungsfall auch weiterhin finanziell leisten kann. Man muss halt doch mit Allem rechnen.