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DanyundMirko hat diese Frage gestellt
Mein Freund und ich wollen im Juli diesen Jahres in einen schicken Neubau ziehen.
Das Haus ist nun erst im Juli bezugsfertig und wir haben uns eine Wohnung reservieren lassen, die wir auch Zugesagt bekommen.
Allerdings nur unter der Bedingung, dass wir eine Mietdauer von 6 Jahren eingehen.
Nun ist mir bewusst, dass ein Vermieter soetwas durchaus tun kann, wenn er einen Grund angiebt.
Unser Vermieter wolle aus dem Grund diese Mietdauer, weil er ein "ruhiges Haus" haben möchte, d. h. ohne viele und ständige Ein- und Auszüge, aber ist das ein driftiger Grund für eine Mietdauer von 6 Jahren?

Mit freundlichen Grüßen
DanyundMirko

1 Kommentar zu „Mietdauer 6 Jahre?”

Susanne Experte!

Es ist möglich per Individualvereinbarung eínen gegenseitigen Kündigungsausschluss (der ordentlichen Kündigung) zu vereinbaren. Das kann ohne Grund geschehen und wenn sich vor Abschluss darüber unterhalten wurde, muss man sich an diese Vereinbarung auch halten. Ein Sonderkündigungsrecht hat man für diverse Fälle: bei Gesundheitsgefährdung, bei Modernisierung, bei Mieterhöhung, wenn der VM einen Antrag auf Untervermietung ablehnt.

Wenn der VM sein Absichten so ankündigt wird daraus auch sicher eine gültige Klausel. Ob man für diese lange Zeit einen Vertrag abschließen möchte, muss man natürlich gründlich abwägen. Ggf. kann man sich überlegen, ob nur der jenige die Wohnung allein mietet, der sie sich im Trennungsfall auch weiterhin finanziell leisten kann. Man muss halt doch mit Allem rechnen.

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