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Mäuse als Kündigungsgrund
Wenn ein Mieter ständig Nager in der Wohnung hat, kann er sofort ausziehen
Ein junges Paar hatte es sich in einer Dachgeschosswohnung in Brandenburg an der Havel gemütlich eingerichtet. Nach eineinhalb Jahren bekamen die beiden Zuwachs. Allerdings nicht so, wie man das gewöhnlich bei jungen Leuten vermutet. Nein: Es tauchten zunehmend mehr Mäuse auf. Mal tollten fünf Nager im Wohnzimmer herum, mal entdeckten die Mieter tote Tiere in ihren Räumen. Drei Monate lang erduldete das Paar die Plage, protestierte beim Eigentümer, wurde aber trotz vom Hausmeister ausgelegter Giftfallen die Mitbewohner nicht los. Schließlich kündigten die Mieter fristlos. Zu Recht, wie ein Amtsrichter feststellte. Eine Maus in der Wohnung müsse ein Bewohner noch hinnehmen, aber solch eine Plage sei aus zwei Gründen nicht zumutbar. Erstens könne das beim Mieter starke Ekelgefühle bis hin zum Brechreiz und zu Panikattacken auslösen. Zweitens seien die Tiere auch Krankheitsüberträger.
(Amtsgericht Brandenburg/Havel, Aktenzeichen 32 C 520/00)