Susanne
Wenn die Wohnung mit Kabelfernsehen gemietet wurde kann der Vm nicht so einfach kündigen. Was soll denn der Grund sein?
Der vertragsgemässe Zustand ist mit Kabelfernsehen- ohne wäre ein Mangel und daher ein Grund, die Miete zu mindern.
Rano
Hallo,
...
... das die Kabelgesellschaft sich mit mir und den andren Vermietern in Verbindung setzten sollte ...
Gruss
Franzose[/quote:6ae83]
Was'n nu?
Bist Du Mieter und hast einen Vermieter,
oder
es ist eine ETW und Du bist Vermieter. Dann hast DU aber keinen Vermieter, sondern bestenfalls einen Verwalter. Sollte der gekündigt haben, dann nur aufgrund eines Beschlusses der ETV?!
Da Du, wie die meisten hier, noch nicht mal den Ort angegeben hast, kann ich auch nicht einschätzen, ob DB-TV für Dich eine kostengünstigere Alternative wäre.
Ich meine, mich zu erinnern, dass man insb. bei fehlendem Kabelanschluß die "Miete" (besser gesagt: Die BK-Vorauszahlungen) lediglich um den Anteil des Kabelfernsehens kürzen kann. Bin mir da aber nicht sicher.
Gruß
Ralph
Franzose
Hallo,
nein ich bin Mieter und es geht um mehr Einfamilienhäuser und nein DB-TV geht nicht. Der Ort liegt laut Elektrofachgeschäft zu ungünstig das man kaum bis gar keinen Empfang hätte. Ich habe auch schon mit einem Menschen für Satellitenanlagen gesprochen und der meinte es würde gehen für ein kleines Endgeld von 9.000€ weil Kabel usw. verlegt werden müssen. Weil die ganz Verteilungsanlage im Keller ist. Und wenn ich ja Ausziehe irgendwann einmal müsste man ja im schlimmsten Fall alles zurück Bauen
Rano
...Satellitenanlagen ... 9.000€ weil Kabel usw. verlegt werden müssen. Weil die ganz Verteilungsanlage im Keller ist. ...[/quote:cd3e9]
Ungeachtet der Fragestellung:
Das halte ich für ein BISSCHEN zu hoch angesetzt. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph
Susanne
Aber darum gehts doch gar nicht !!! Es geht doch um Verschlechterung der Mietsache!