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Kein Widerrufsrecht bei Aufhebungsvertrag
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist auf den Abschluss eines Aufhebungsvertrages im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nicht anwendbar. Das stellten die Landesarbeitsgerichte Köln und Brandenburg klar. Ein Verbrauchervertrag setzt stets eine „Entgeltleistung“ voraus. Durch einen Aufhebungsvertrag als solchen wird jedoch eine vergleichbare Schuld des Arbeitnehmers nicht begründet.
Urteil des LAG Köln
8 Sa 979/02
Urteil des LAG Brandenburg
7 Sa 386/02
Handelsblatt vom 04.06.2003