Susanne
Der Vermieter kann keine Schäden geltend machen, die nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind. Sein Pech...
Der Vermieter hat bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit, eine Kautionsabrechnung zu machen.
Darüber hinaus darf er einen angemessenen Betrag für noch zu erwartende Nachzahlung aus NK-Abrechnung einbehalten. Der "angemessene" Betrag orientiert sich an der letzten Abrechnung. (Nachzahlung, Gutschrift etc.)
Ghostraider
Wenn Sie ein Übergabeprotokoll haben in dem keine Mängel aufgezeichnet sind und es bestehen keine Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter Ihnen die Kaution auszuzahlen.
Dieses Übergabeprotokoll ist bindend und danach können keine offen sichtbare Mängel mehr beanstandet werden.
Fällt der Dame von der Immobilienfirma etwas auf kann Sie es selbst regulieren.
Im Grunde kann er nur bis 6 Monate und in Fällen wo eine Rechnung zur Nebenkostenabrechnung fehlt, was der Vermieter nicht verschuldet hat bis zu 12 Monaten einen angemessenen Teil in Höhe der zu erwarteten Nachzahlung zurück halten.
Dies trifft hier ja nicht zu.
Auch für versteckte Mängel, was so hinter der Tapete zum Vorschein kommt darf er nicht zurückhalten sondern müsste dies Einklagen.
Vordern Sie den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung auf umgehend die Kaution auszuzahlen oder leiten Sie ein Mahnverfahren ein.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung dann auf zum Anwalt der das weitere für Sie erledigt.
Gruß
ghost