Fressbaeckchen
Hi!
Grundsätzlich gilt ja, was im entsprechenden Mietvertrag vereinbart wurde. Ist der Garten im Wohnungsmietvertrag beinhaltet oder existiert ein extra Mietvertrag (was bedeuten würde, daß hier der Kündigungsschutz für Wohnraum nicht greift - bedenke das wenn du eine Veränderung willst!)?
Wenn man das Wegerecht der anderen Anwohner als vereinbart ansehen kann, hast du wohl keinerlei Chancen auf Veränderung.
Interessant scheint, worauf die Aussage des Vermieters, die "dürfen das" begründet ist - z. B. kann ja ein im Grundbuch verbrieftes Wegerecht auf dem Grundstück liegen. Sollte das jedoch nicht der Fall sein und der Vertrag keine Verpflichtung enthalten, den Durchgang zu dulden, so käme allenfalls noch in Betracht, daß ohne diesen Weg der Zugang zu anderen Anwesen etc. unmöglich oder unzumutbar erschwert wäre. Trifft dies auch nicht zu, so könnte ein Gericht entscheiden, daß du auch nach Jahren das Recht hast, den Durchgang zu verwehren - Miete ist schließlich ein eigentumsähnliches Recht.
Ralf