Ghostraider
Es kommt auf den Inhalt der Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag an ob Sie was machen müssen oder nicht.
Hinzu kommt ob der Vermieter mit einverstanden ist das der Nachmieter die Renovierung dann durchführt oder ob bei einer gültigen Klausel Sie diese durchführen müssen.
Gruß
ghost