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Mehrheitsbeschluss über Fällen kranker Bäume

Bei der Gartenpflege und -anlage steht den Wohnungseigentümern ein Ermessensspielraum zu. Das Bayerische Oberste Landesgericht vertrat die Auffassung, dass das Fällen mehrerer kranker Bäume auf dem Grundstück einer Wohnanlage noch im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung liegt. Konsequenz: Über die Beseitigung der kranken Bäume musste daher kein einstimmiger Beschluss herbeigeführt werden; es genügte die einfache Stimmenmehrheit.

Beschluss des BayObLG vom 21.02.2001
2 Z BR 142/00
ZAP EN-Nr. 324/2001

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