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SmartRoadster hat diese Frage gestellt
Hallo an alle!

Folgende Frage:
In unserem Mietvertrag stehen als Vermieter die Eheleute drinnen, also Sie und Er.
Meine Frage nun, muss ich die Kündigung an beide schreiben? Es ist nämlich so, dass die beiden zwischenzeitlich getrennt sind. Also muss ich an Sie und auch an Ihn gesondert kündigen?

Dann nochwas,

im Mietvertrag steht: "Bei Auszug sind alle Decken zu renovieren und der Keller zu streichen. Auf Wunsch des Vermieters müssen die Tapeten entfernt werden"
Das wurde mit der Schreibmaschine eingetragen. Meine Frage hier: Muss ich das alles machen? Oder kann ich so aus der Wohnung raus, sprich Besenrein und gut ist?


3. Problem:
Wir haben eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. (Vertrag von Mai 2001). Wenn ich mich jetzt mit IHM einige, sprich, wir uns auf 3 Monate einigen, muss ich das dann mit IHR auch noch gesondert abmachen?

Vielen lieben Dank für baldige Antworten! (morgen kommt der Vermieter)

Gruß

4 Kommentare zu „Mietvertrag läuft auf Eheleute - muss ich an beide die Kündigung gesondert schreiben?”

Ghostraider Experte!

1. Problem.
Nein Sie brauchen nur einen Vermieter anschreiben.

2. Problem.
Wurden in diesem individual Vertrag das handchriftliche besprochen und ausdiskutiert sowie besteht ein Protokoll darüber ? Ist es an den Mietvertrag angeheftet und waren bei dem Gespräch Zeugen anwesend so das dies auch mit Uhrzeit und Anfang und Ende des Gesprächs versehen wurde ?
Wenn nein ist es ungültig.

Zudem macht allein der Wunsch das alle Tapeten zu entfernen sind die ganze Klausel ungültig da dies einer Endrenovierung gleich kommt und der Mieter übermäßig benachteiligt wird.

Also Besenrein.

3.Problem
Wieso haben Sie eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, würden Sie gekündigt oder haben Sie gekündigt.

Haben Sie gekündigt gilt nur noch eine Frist von 3 Monaten.
Wurden Sie gekündigt gelten 6 Monate und solang müssen Sie diese auch einhalten wenn der Vermieter nicht aus Liebe zu Ihnen es verkürzt. :-) )

Ich würde dem Vermieter im ruhigen Ton das alles vermitteln und sollte er nicht darauf eingehen würde ich einen Rechtsanwalt befragen und diesem alles weitere machen lassen.

Gruß
ghost

SmartRoadster

Hallo Ghost,

danke für die Antworten.

Also beim Mietvertag handelt es sich um einen Standard Mietvertrag von Haus & Grund glaube ich ist der. Es steht IM Mietvertrag drinnen. Seine Frau und mein Freund waren "zeugen", Protokoll gibt es nicht.

Ich habe im Schlafzimmer Sterne an der Decke kleben, diese sind mit Doppelseitigem Klebeband angebracht worden. Ich denke, wenn ich diese entferne, reisse ich auch ein bisserl Tapete ab, muss ich die dann streichen?

Ich habe Angst, dass er einfach die Kaution einbehält, denn das kann er ja bis zu 1 Jahr soweit ich weiß.

Wir haben gekündigt!!! Ich habe jedoch im Internet gelsen, dass das per Gesetz geändert wurde, ABER auch nur bei Verträgen, die nach dem 1. September 2001 abgeschlossen wurden, bei Verträgen die VORHER abgeschlossen wurden, gelten die Bestimmungen, die in den Verträgen stehen. Und unser Mietvertrag wurde im Mai 2001 abgeschlossen.

Klar, suche ich ersteinmal das Gespräch, doch ich kenne unseren Vermieter - wenn es darum geht, auch nur wenige Euro zu investieren (für renovierung, streichen etc) dann hört bei dem ganz schnell der Spaß auf ;-(((

Freue mich auf Kommentare. Dankesehr im voraus.

Gruß

Ghostraider Experte!

Hier geht es wirklich darum ob es diskutiert wurde oder nur festgelegt wurde, so ala , "Damit Sie Bescheid wissen, bei Auszug alle Tapeten runter, Ok?"
Sollte es so gewesen sein und wenn er es bei einem anderen Mieter auch so gehandhabt hat ist dies ungültig.

Sollten Sie beim Entfernen der Sterne die Deckentapete oder den Anstrich beschädigen müssen Sie diese Decke streichen.
Sie sollten aber darauf achten das, wenn Sie die Decke streichen, Sie nicht die Wände versauen, sonst müssen Sie wirklich den ganzen Raum neu streichen.
(Es geht, man nennt es schonend streichen.)
Kleben Sie aber nicht die Wände unter der Decke mit Klebeband ab sonst haben Sie das gleiche wie an der Decke. Streichen Sie vorsichtig mit einem Pinsel an der Ecke vorbei und mit einer kleinen Rolle (Mäuschen) dann weiter so das genug Platz ist und Sie dann mit der großen Rolle die Decke ganz streichen können.

Mit der Kündigungsfrist und dem Tapetenentfernen, (wegen der Vertragsmäßigkeit, Formal- Individualvertrag) würde ich aber trotzdem mal den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt befragen.
Vielleicht kommt doch etwas zu Ihren Gunsten raus.

Gruß
ghost

SmartRoadster

Hallo,

habe mal wieder eine Frage -und sie wird sicher nicht die letzte sein ;-)

Kann ich meinen Mietvertrag auch zum 15. eines Monats kündigen, oder geht das immer nur zum 1. des Monats?

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