Oliver Curd
Hallo Sternschnuppe,
<!-- s --><!-- s --> Hast Glück denn hat der Vermieter die Wohnung mit einem Teppich ausgestattet, dann ist der Bodenbelag eine mitvermietete Einrichtung, auch wenn der Mietvertrage dies nicht ausdrücklich erwähnt. Das grundsätzlich auch dann, wenn nicht derm Vermieter, sondern der Vormieter den Teppich verlegt hat (LG Berlin GE 89,999; AG Neukölln MM 86,249)
Wenn eine Wohnung einschl.Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.
(AG Köln, Az 213 C 501/97)
Hoffe, konnte dir helfen
MfG
O C