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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Als ich vor ca. 1 Jahr in die Whg. einzog, übernahm ich stillschweigend den Teppich, da ich mich darum einfach nicht gekümmert habe. Der Teppich stammt von einer Vormieterin. Unter dem Teppich liegt Estrich. Der Teppich ist schon sehr abgewohnt. Meine Frage: Muß der Vermieter einen neuen Bodenbelag (egal ob Teppich oder PVC etc.) stellen?
Stichwörter: bodenbelag

1 Kommentar zu „Bodenbelag”

Oliver Curd Experte!

Hallo Sternschnuppe,

<!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> Hast Glück denn hat der Vermieter die Wohnung mit einem Teppich ausgestattet, dann ist der Bodenbelag eine mitvermietete Einrichtung, auch wenn der Mietvertrage dies nicht ausdrücklich erwähnt. Das grundsätzlich auch dann, wenn nicht derm Vermieter, sondern der Vormieter den Teppich verlegt hat (LG Berlin GE 89,999; AG Neukölln MM 86,249)


Wenn eine Wohnung einschl.Teppichboden vermietet ist, muß der Vermieter bei Abnutzung des Bodenbelages den Teppichboden erneuern. - Auch dann, wenn im Mietvertrag vereinbart wurde, dass der Mieter abgewohnte Bodenbeläge erneuern muß.
(AG Köln, Az 213 C 501/97)

Hoffe, konnte dir helfen

MfG

O C

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