Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

erst einmal Glückwunsch zu diesem tollen Forum

Hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Meine Eltern und ich wohnen jetzt seit ca. 14 Jahren in einer Mietwohnung.

Da ich jetzt wieder kurz davor bin, die Wohnung neu zu streichen sind mir einige kleinere Mängel aufgefallen. Jetzt meine Frage:

Ist der Vermieter (die Wohnung gehört der Stadt) nach ca. 14 Jahren verpflichtet, Anlagen wie z.B. Badewanne, WC, Spülbecken sowie den Küchenboden (linoleum) auszutauschen?

Der Küchenboden sollte nicht das Problem sein, kostet ja nicht wirklich die Welt, aber die Sanitäranlagen gehen schon in ein paar 100Euro...

Es geht mir nicht einmal um die Arbeitskosten, da wir das selbst erledigen könnten, aber hauptsächlich um die Materialkosten.

Kann man sich da auf irgendwelche Gesetzte berufen?

Wäre Klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Viele Grüße
Nehaj25
Stichwörter: hilfe + benötigt + dringend

5 Kommentare zu „dringend Hilfe benötigt”

Nehaj25

kann wirklich niemand weiterhelfen? <!-- s :cry: --><!-- s :cry: -->

Immobilienwirt Experte!

Also grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, nach § 536 BGB dem Mieter den gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und den Mietgegenstand zum vertraggemäßen Gebrauch im geeigneten Zustand zu überlassen sowie zu erhalten.

Das heißt kurz, du hast den Anspruch, dass die Sanitärgegenstände u.a. nach gröbsten Verschleißerscheinungen durch den Vermieter erneuert werden.

Deie Abnutzung der Mietsache ist grundsätzlich mit der Grundmiete abgegolten.

Aber Achtung nach der Forderung! Gleichwertig ist hier zu bedenken, nicht das neuste und beste, da die bei Vertragsschluß vorhanden Einrichtungen nur vom Vermieter erhalten werden müssen. Sollte es das neuste sein besteht die Möglichkeit der Mieterhöhung!!

An deiner Stelle ist es aber wichtig, dass du den Vermieter ersteinmal über den Zustand in Kenntnis setzt. Formloses Anschreiben sollte reichen. Kleiner Tipp von mir, an deiner Stelle würde ich mal auf die 14 jährige Wohnzeit verweisen und nur der Erstattung der Materialkosten, wie du selbst sagst. Sollte nichts passieren hast du ein Mietminderungsrecht bei erheblichen Mängel, welches durch mit dem Anschreiben gleich noch mit nachvollziehbar machst.

fin Experte!

Hier gibt es keine garantierte Antwort innerhalb von Stunden. Da muß man sich schon ein wenig in Geduld üben.
Grundsätzlich muß ein Vermieter nur etwas austauschen was definitiv kaputt ist. Es gibt keine Pflicht eines Vermieter etwas innerhalb eines gewissen Turnus zu erneuern, nur weil es evtl. unmodern geworden ist oder Gebrauchsspuren hat.

Nehaj25

Danke für die Tipps. Werde jetzt mal den Vermieter kontaktieren.

Sorry für meine Ungeduld, bin noch relativ neu hier <!-- s :) --><!-- s :) -->

Grüße
Nehaj25

Immobilienwirt Experte!

nicht nur wenn was kaputt ist, grobe verschleißerscheinungen wie z.b. die verlorengegangene Emalie der Badewanne und der damit nicht mehr gegeben zugesichterten Eigenschaft reichen. Eine Wanne nach 15 Jahren Gebrauch ist schon mal erneuerungsbedürftig bzw. ist aufzuarbeiten bei Acryl. Mehrere Spannungsrisse in der Toilette und Waschtisch über die Jahre sollten auch reichen

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.