Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Drusilla hat diese Frage gestellt
Hallo ihr lieben, vor drei monaten hat mein Bruder seinen Mietvertrag für seine 50qm² 2 zimmer wohnung fristgerecht gekündigt.

Im mietvertrag steht folgendes:


. Der mieter führt auf eigene Kosten schönheitsreparaturen fachgerecht durch. die schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
tapezieren, anstreichen und kalken der wände und decken, das streichen der fußböden (wie soll man teppich streichen? Oo xDD)
heizkörper sowie sämtlicher versorgungsleitungen, innenanstrich am fenster und sämtlicher anderer holzteile der mieträume einschließlich einbaumöbel.

2. während der Dauer des Mietverhältnisses hat der mieter die erforderlichen schönheitsreparaturen durchzuführen.
Die ist im allgemeinen nach folgenden zeitabständen, beginnend mit dem mietverhältnis, der fall:

alle 3 Jahre: küchen, bäder und duschen
alle 5 Jahre: wohn- und Schlafräume, flure, dielen und toiletten,
alle 7 Jahre: der Anstrich von Fenstern, Türen, sonstigen Holzteilen, Heizkörpern, versorgungsleitungen und einbaumöbeln.

Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die nach maßgabe von ziffer 1 und 2 erforderlichen arbeiten durchzuführen

Mein Bruder lebte keine zwei Jahre in dieser Wohnung, und da ja in dem mietvertrag steht :

alle 3 Jahre: küchen, bäder und duschen
alle 5 Jahre: wohn- und Schlafräume, flure, dielen und toiletten,
alle 7 Jahre: der Anstrich von Fenstern, Türen, sonstigen Holzteilen, Heizkörpern, versorgungsleitungen und einbaumöbeln.

Der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses die nach maßgabe von ziffer 1 und 2 erforderlichen arbeiten durchzuführen

sehe ich das so, dass er laut mietvertrag gar nicht renovieren muss.

Da jedoch an einer Wand ein wasserfleck ist (durch feuchte regenjacke entstanden) und der teppich etwas daneben ist, ist es ja selbstverständlich das er das wohnzimmer indem die befleckte tapete und der teppich ist, streicht, bzw. einen neuen teppich reinlegt. da es ja durch selbstverschulden zustande gekommen ist ist es ja meiner meinung nach selbstversändig das man dies ausbessert bzw erneuert.

Gestern meinte die vermieterin es müsse die GESAMTE wohnung gestrichen werden ohne wenn und aber, und er solle bis samstag die wohnung ganz geräumt haben damit sie eine malerfirma beauftragen kann die dann die renovierung durchführen würde und die mietkaution von 1030€ würde sie einbehalten und müsse angeblich zusätzlich noch 300€ draufzahlen, was sie meinem bruder aber nicht auferlegen möchte.

Wir sagten ihr, dass es halt so und so im Mietvertrag steht und wir dies auch so machen wie im mietvertrag beschrieben.Und die renovierung selbst durchführen. Sie sagte nur es müsse gemacht werden was sie möchte und nicht wie der mietvertrag es sagt, und hat gedroht sie werde meinen bruder ansonsten verklagen.

Sie ist der meinung das die teppiche (die von den vermietern eingelegt worden waren) alle ersetzt werden müssen und nicht nur der im wohnzimmer (an dem anderen teppich ist kein bisschen dreck oder flecken vorhanden) und ein teppich hätte ja schließlich 300 euro gekostet, deshalb soll sich mein bruder überlegen ob er einen teppich für 300 euro kauft oder parkett verlegt (natürlich auf seine kosten). er sagte ihr das er dies nicht tun würde, sondern er den günstigsten, neutralen teppich den er bei der teppich domäne findet auch verlegen wird, und nur den im wohnzimmer. (im mietvertrag stand das er den teppich bei normaler abnutzung höchstens alle drei jahre reinigen muss aber nicht ersetzen)

Jedenfalls kam es zum Streit weil die vermieterin ALLES erneuert haben möchte und das teuerste was man finden kann an teppich etc haben will.

Zudem wollte sie schon einen schlüssel haben damit sie in die wohnung kann wenn sie was gucken müsse obwohl der mietvertrag noch bis ende januar läuft.

Jetzt droht sie ihm mit einem Anwalt. könnt ihr mir sagen was wir noch machen können? Wir werden morgen hinfahren um die nötigen sachen zu erledigen und von jeder ecke und jedem winkel fotos machen, nicht das sie evtl. in die wohnung geht und etwas beschädigt und es hinterher heißt das mein bruder es war.
(es ist schon öfters vorgekommen das in der wohnung sachen anders liegen, oder die vermieterin meinem bruder zufällig erzählt hat wann er welchen termin hat, schon komisch finde ich)

hoffe ihr könnt mir einige tipps geben, sorry falls der text etwas unverständlich und zu lang ist, ich bin nur grad ziemlich in rage und ich habe kein wort was ich hier geschrieben habe übertrieben.

lieben gruß drusilla

P.S. Wenn wir einen günstigen teppich für 4€ pro qm² kaufen würden, wären wir bei einem teppich bei 80 euro . ich würde grob rechnen das es insgesamt 130€ für die renovierung kosten würde wenn wir die anderen zimmer auch mitstreichen würden. also ziemlich übertrieben, der angebliche kostenvoranschlag der malerfirma von angeblich 1390 euro.

4 Kommentare zu „Nach Kündigung Stress mit Türkischer Vermieterin, welche rechtslage? Kann sie kaution einbehalten?”

Ghostraider Experte!

Bei diesen ganzen Äußerungen laufen Sie gegen Windmühlenflügel.
Fakt ist das Sie nicht renovieren müssen da der Vertrag starre Fristen aufweist.
Den Flecken im Wohnzimmer müssen Sie beseitigen da Sie den verursacht haben.

Eine Malerfirma kann und darf die Frau nur bestellen wenn Sie sich strikt weigern zu renovieren was hier nicht der Fall ist da Sie es nicht brauchen oder die Bude ist total verwohnt.
Den Teppich brauchen Sie nur nach Restwert bezahlen und der beträgt pro Jahr 10% Abzug und nach 10 Jahren hat er keinen Restwert mehr.

Also, damit die gute Frau Ruhe gibt geben Sie den Mietvertrag einem Rechtsanwalt und der soll die Dame mal aufklären was das deutsche Recht ist und das sich dies gewaltig vom türkischen Recht abgrenzt.
Allein werden Sie nichts erreichen.

Gruß
ghost

Frank99 aktiver Benutzer

der erste Teil der Klausel ("...im allgemeinen" ;) ist nicht zu beanstanden, wohl aber der zweite Teil ("der Mieter hat spätestens bei Ende des Mietverhältnisses..." ;) .
Folge: Die Gesamtklausel ist ungültig.
In Hinblick auf die von Ihnen verursachten Schäden, die nicht durch normale Abnutzung zustande kamen (beschädigter Teppichboden) haben Sie Ersatz zu leisten - wobei ich natürlich aus der ferne nicht beurteilen kann, ob die Schäden Sie bereits zu einem kompletten Austausch des Teppichs im WoZi verpflichten.
Die mündlich vorgebrachten Forderungen oder gar Drohgebärden können Sie m.E. als Wunschdenken der Vermieterin abhaken und somit ignorieren. Was aber natürlich nicht bedeutet, dass die Vermieterin einsichtig ist und Ihnen Ihre Kaution zurücküberweist. Hier sollten Sie bei Schwierigkeiten wohl besser einen fachkundigen Rechtsbeistand beauftragen.
Beste Grüße

Ghostraider Experte!

Ich glaube nicht das durch "im allgemeinen" die starren Fristen aufgehoben wurden, da in der ganzen dargestellten Klausel kein Hinweis auf den tatsächlichen und Zeitlichen Zustand besteht.
Im Allgemeinen ist nach 2 Jahren bei einem Nichtraucher und bei nur gelegentlichem betreten der Wohnung zum Blumengiesen der Wohnraum nicht so verwohnt das eine Renovierung anfällt.
Der zweite Teil "Der Mieter hat spätestens bei Auszug" trifft nur zu wenn der Mieter in den angegebenen Zeiträumen und entsprechender Mietzeit nicht renoviert hat. Dies würde ich wieder als gültig ansehen.
Da aber ganz am Anfang der Klausel dem Mieter schon eine Renovierungspflicht suggeriert wird, ohne tatsächlichen Zustand und nach Zeitpunkt der letzten Renovierung, sehe ich darin schon eine Ungültigkeit.

Ich würde wegen dieser Ungenauigkeit der Schönheitreparaturklausel sowie auf Grund dieser mündlichen Forderungen und Bedrohungen einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen damit dieser da Klarheiten schafft.

Gruß
ghost

Drusilla

hallo, danke für eure antworten, termin beim anwalt ist gemacht und auch ein gutachter ist kontaktiert, denn ich habe ziemlich dicke schimmelpilze unter dem teppich gefunden und auch an einigen wänden. danke noch mal habt mir sehr geholfen, lieben gruß drusilla

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.