Gast hat diese Frage gestellt
Pflichtwidrig zu niedrig veranschlagte Betriebskosten-Vorauszahlung
Die trotz Nachfrage des Mietinteressenten pflichtwidrig vom Vermieter zu gering veranschlagte Betriebskosten-Vorauszahlung schließt einen Nachzahlungsanspruch aus der Betriebskostenabrechnung aus.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 17.02.2003 - Aktenzeichen: 515 C 10658/02 - WM 2003, S. 327.