Susanne
Erst einmal muss der Vertrag von einem Fachmann geprüft werden, ob es sich um eine Vereinbarung über NK-Vorauszahlungen oder eine Nk Pauschale handelt.
zu1) Eine Abrechnung erfolgt immer über ein Wirtschaftsjahr, dabei dürfen nicht mehr als 12 Monate berücksichtigt werden. Eine Nachzahlung aus Abrechnung kann der VM dann verlangen, wenn die Abrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs zugeht.
Also Abrechnung vom 01.01.2006-31.12.2006 muss dem Mieter bis 31.12.2007 zugegangen sein.
zu2) Ohne Abrechnung keine Nachzahlung. Erhöhung etc. im Nachhinein sind nicht erlaubt.
Das hört sich alles sehr wirr an, ich kann daher nur raten jegliche Zahlungsforderung des Vermieters durch einen Fachanwalt prüfen zu lassen.