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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wohne seit einem Jahr in meiner 2-Zimmer-Wohnung. Habe eine Gas-Therme in meiner Küche, die für warmes Wasser / Heizung sorgt. Die Kosten hierfür zahle ich direkt an die Stadtwerke. Nun ist in meinem Mietvertrag eine Klausel, dass ich Wartungen und Reparaturen an dieser Therme selbst bezahle bis zu 155 € pro Jahr. Zudem verpflichte ich mich zu einer jährlichen Wartung. Anfang August war nun jemand da, der eine Reinigung und Entkalkung vornahm. Seiner Aussage nach wurde das Teil schon jahrelang nicht richtig gereinigt geschweige denn entkalkt. So kam durch den Mehraufwand an Arbeitszeit eine Rechnung von 200 € zustande. Ich sehe nicht ganz ein, dass ich das zahlen soll, schließlich war es ja ein Versäumnis meines Vormieters. Auch sind mir in diesem Fall die mir sowieso zustehenden 45 € zu wenig.

Wer kann mir hier weiterhelfen Auch in der Sache, wie ich das meinem Vermieter am besten klar mache, der ist nämlich ein schleimiger, knallharter typ.

Danke schön!
Stichwörter: reparaturkosten

2 Kommentare zu „Reparaturkosten”

Susanne Experte!

Von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Klausel gültig ist.
ggf. ist es möglich, dass Reparatur- und Instandhaltungskosten in der Höhe nicht per Klausel auf den Mieter umgelegt werden können!
Die regelmässige Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden.

Tomraid Experte!

Hallo Mariaka,

die Klausel, dass Sie die 200 ,- oder 155,- € für Instandhaltung zahlen müssen ist nichtig.

Lediglich die Wartungsgebühren werden im Zuge der Nebenkostenabrechnung umgelegt.

Eine Reduzierung von 200,- auf 155,- ist sowieso nicht OK. Man darf eine Rechnung zur Weiterbelastung nicht Anteilig einem Mieter berechnen.

MfG

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