Susanne
Von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Klausel gültig ist.
ggf. ist es möglich, dass Reparatur- und Instandhaltungskosten in der Höhe nicht per Klausel auf den Mieter umgelegt werden können!
Die regelmässige Wartung kann auf den Mieter umgelegt werden.
Tomraid
Hallo Mariaka,
die Klausel, dass Sie die 200 ,- oder 155,- € für Instandhaltung zahlen müssen ist nichtig.
Lediglich die Wartungsgebühren werden im Zuge der Nebenkostenabrechnung umgelegt.
Eine Reduzierung von 200,- auf 155,- ist sowieso nicht OK. Man darf eine Rechnung zur Weiterbelastung nicht Anteilig einem Mieter berechnen.
MfG