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Moseler2017 hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich habe eine kleine Wohnung gemietet. Mein Vermieter ist Elektroingenieur und hat auf dem Mietshaus eine Solaranlage installiert. Nun kommt er fast jedes Wochenende und möchte die Stromzähler ablesen. Angeblich weil er schauen will ob die Anlage richtig funktioniert.

Es leben 4 Parteien in dem Haus. Jede Partei hat eine eigene Haustür. Die 2 Erdgeschosswohnungen haben im Flur die Stromzähler installiert. Auch von der anderen Wohnung darüber.

Das heist, ich habe zwar eine Haustür aber der Vermieter muss durch diese Tür um an den Zähler zu kommen. Es ist ein Flur oder Vorraum von etwa 2x2 m. Dann kommt eine Zimmertür die dann sofort in meine Wohnung geht. Keine Wohnungsabschlußtür nur eine Zimmertür. Mit einem Zylinder aber beidseitigen Klinken bz Griffen.

Zum Vorfall:

Es klingelte Sonntags Vormittag. Ich wollte gerade öffnen da ging schon die Haustüre auf. Ich war sehr erstaunt und sagte das ich dieses nicht möchte. Da man durch diese Zimmertüre alle Gespräche usw hört. Auch steht die Zimmertüre manchmal auf. Ich fühle mich in meiner Privatsphäre gestört. Die Vermieter sagte ich habe doch geklingelt. Worauf ich erwiderte das sie aber dann auch waren solle bis ich die Türe öffne und nicht das sich gleichzeitig die Tür mit dem Zweitschlüssel öffnet.

2 Wochen später der selbe Fall. Allerdings war der Vermieter da. Ich erwähnte nochmals das ich das nicht möchte. Er sagte es wäre sein Schloss und die Vorraum würde nicht zur Wohnung gehören. Ich erwiderte dieses das ich dann eine Wohnungsabschlusstüre möchte. Ích würde mich gestört fühlen.

Im Vertrag steht nicht von einem regelmäßigen betreten des Vorraums zum ablesen des Zählers. Zudem ist es auch der Haupteingang zur meiner Wohnung. Also nicht vergleichbar mit einer Haupteingangstür in einem Mehrfamilienhaus. Er steht praktisch direkt vor meiner Wohnzimmertüre.

Ist dieses in dem Fall Rechtens? Oder zählt die Zimmertüre als Wohnungstüre und er kleine Vorraum darf als Hausflur für jeden gelten?

Ich hoffe ihr habt Rat.

Danke

4 Kommentare zu „Hat der Vermieter das Recht den Vorraum zu betreten?”

Moseler2017 31.08.2017 12:45

Tipfehler die Ihr findet dürft ihr behalten ;-)

Das erste Wochenende war die Vermieterin da und das 2. Wochenende der Vermieter. Die Pause war zu kurz um die Fehlerteufel zu beheben. Sorry

forsetis Experte! 31.08.2017 14:00

Ist dieser Vorraum Teil der Wohnung laut Mietvertrag? Wenn nicht, dann darf der Vermieter sehr wohl die Stromzähler ablesen und man sollte als erwachsener Mieter dieses Kindergartengetue unterlassen. Und der Wunsch nach einer Wohnungseingangstüre muss auch nicht erfüllt werden, oder ist diese Türe aus Glas und der Vermieter kann euch ungehindert in Wohnung beobachten.

Moseler2017 31.08.2017 14:10

Danke für die Antwort! Ich habe normal gefragt und wollte mich informieren bzw. evtl ein Ratschlag einholen. Dann frag ich mal im Kindergarten nach. Hab mich mittlerweile gleichzeitig anders Rat eingeholt. Da sieht die Aussage anders aus.

forsetis Experte! 31.08.2017 16:30

Klar, ich verstehe. Natürlich sind einem Antworten lieber, wenn sie die eigene verquere Logik unterstützen. Und ich bleibe dabei, dass die Eingangsfrage so oder so ähnlich in einen Kindergarten gehört.

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