Moseler2017 31.08.2017 12:45
Tipfehler die Ihr findet dürft ihr behalten
Das erste Wochenende war die Vermieterin da und das 2. Wochenende der Vermieter. Die Pause war zu kurz um die Fehlerteufel zu beheben. Sorry
forsetis 31.08.2017 14:00
Ist dieser Vorraum Teil der Wohnung laut Mietvertrag? Wenn nicht, dann darf der Vermieter sehr wohl die Stromzähler ablesen und man sollte als erwachsener Mieter dieses Kindergartengetue unterlassen. Und der Wunsch nach einer Wohnungseingangstüre muss auch nicht erfüllt werden, oder ist diese Türe aus Glas und der Vermieter kann euch ungehindert in Wohnung beobachten.
Moseler2017 31.08.2017 14:10
Danke für die Antwort! Ich habe normal gefragt und wollte mich informieren bzw. evtl ein Ratschlag einholen. Dann frag ich mal im Kindergarten nach. Hab mich mittlerweile gleichzeitig anders Rat eingeholt. Da sieht die Aussage anders aus.
forsetis 31.08.2017 16:30
Klar, ich verstehe. Natürlich sind einem Antworten lieber, wenn sie die eigene verquere Logik unterstützen. Und ich bleibe dabei, dass die Eingangsfrage so oder so ähnlich in einen Kindergarten gehört.