Ghostraider
Der Vermieter widerspricht sich.
Er kann nicht 2 Personen im Mietvertrag haben und dann nur eine in die Berechnung aufnehmen.
Der Schwager kommt nur aus dem Vertrag raus wenn beide kündigen und danach kann mit Einverständnis des Vermieters die Schwester einen neuen Mietvertrag abschließen.
Die Schwester hat erst ein Anrecht auf Senkung der Nebenkosten wenn der Mann aus dem Mietvertrag raus ist und eher kann der Vermieter da auch nichts machen.
Darum der widerspruch des Vermieters. Er will zur Sicherung den mann noch im Vertrag haben aber gleichsam die Nebenkosten senken, das geht doch gar nicht.
Wenn im Vertrag zwei Personen stehen und die Nebenkosten oder ein Teil davon werden Personenbezogen berechnet kann er doch nicht bei zwei Personen im Vertrag nur eine berechnen.
Da muss er sich schon was anderes zur Mietsicherung einfallen lassen.
Gruß
ghost
Susanne
Bei Trennung mit Scheidung sieht das etwas anders aus.
Das Gericht spricht einem der Partner die eheliche Wohnung zu- und mit dem Urteil muss der VM den anderen Partner dann aus dem Mietvertrag rausnehmen.
Die Nk richtigen sich beim Personenschlüssel grundsätzlich nach den Personen, die tatsächlich in der Wohnung wohnen.
Dass der VM den Ex-Partner nicht aus dem MV entlassen will, weil er Gesamtschuldner ist, ist verständlich.