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libellchen03 hat diese Frage gestellt
Guten Tag alle zusammen. Bin nach einigem Googeln auf dieses Forum gestoßen und hoffe, Ihr könnt mir vielleicht ein wenig helfen. Eigentlich geht es um meine Schwester. Hierzu einige Details:

Meine Schwester und mein Schwager (plus 2 Kinder) sind im vergangenen April in eine sehr schöne Erdgeschosswohnung mit Garten gezogen. Der Mietvertrag wurde von beiden unterzeichnet. Im Dezember hat sich mein Schwager getrennt und ist ausgezogen. Nun wohnt meine Schwester mit den beiden Kindern alleine in der Wohnung. Mit ihrem Einkommen plus Unterhalt, plus Kindergeld und Wohngeld kommt sie ganz gut über die Runden und sie möchte natürlich in der Wohnung bleiben. Der Vermieter wurde vor Auszug meines Schwagers darüber unterrichtet. Meine Schwester möchte nun den Mietvertrag hinsichtlich der Nebenkosten geändert haben (Berechnung bezog sich bisher auf 4 Personen). Nun sagte ihr der Vermieter, dass er die NK nur ändern würde, wenn mein Schwager im Mietvertrag drin bleiben würde. Er hat wohl Angst, dass meine Schwester vielleicht irgendwann nicht mehr die Miete zahlen kann, was absoluter Quatsch ist. Mein Schwager ist natürlich auf der anderen Seite nicht gewillt, noch im Mietvertrag zu stehen. Wie sieht das denn nun rechtlich aus? Hat meine Schwester ein Anrecht darauf, dass die NK gesenkt werden? Müssen beide den Mietvertrag kündigen? Darf der Vermieter so verfahren? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
LG Manuela

2 Kommentare zu „Änderung des Mietvertrages nach Auszug des Ehemannes”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter widerspricht sich.
Er kann nicht 2 Personen im Mietvertrag haben und dann nur eine in die Berechnung aufnehmen.
Der Schwager kommt nur aus dem Vertrag raus wenn beide kündigen und danach kann mit Einverständnis des Vermieters die Schwester einen neuen Mietvertrag abschließen.

Die Schwester hat erst ein Anrecht auf Senkung der Nebenkosten wenn der Mann aus dem Mietvertrag raus ist und eher kann der Vermieter da auch nichts machen.
Darum der widerspruch des Vermieters. Er will zur Sicherung den mann noch im Vertrag haben aber gleichsam die Nebenkosten senken, das geht doch gar nicht.
Wenn im Vertrag zwei Personen stehen und die Nebenkosten oder ein Teil davon werden Personenbezogen berechnet kann er doch nicht bei zwei Personen im Vertrag nur eine berechnen.
Da muss er sich schon was anderes zur Mietsicherung einfallen lassen.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Bei Trennung mit Scheidung sieht das etwas anders aus.
Das Gericht spricht einem der Partner die eheliche Wohnung zu- und mit dem Urteil muss der VM den anderen Partner dann aus dem Mietvertrag rausnehmen.

Die Nk richtigen sich beim Personenschlüssel grundsätzlich nach den Personen, die tatsächlich in der Wohnung wohnen.
Dass der VM den Ex-Partner nicht aus dem MV entlassen will, weil er Gesamtschuldner ist, ist verständlich.

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