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jkey hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Anfang des Jahres erhielt unsere WG ein Schreiben, dass sich die Wohnungsverwaltung ändert. "Weitere Inormationen erhalten Sie von der neuen Hausverwaltung" hieß es dort. Dieses Schreiben erhielten wir am 3. Januar, d.h. für den Monat Januar haben wir die Miete noch an die alte Verwaltng überwiesen.
Wir haben also auf ein Schreiben der neuen Verwaltung gewartet und bis heute kam keines. Daher haben wir die Miete auch nicht überwiesen, da man ja eigentlich davon ausgehen muss, dass die Bankverbindung sich ändert und die Verwaltung die neue mitteilt. Heute kam dann die Mahnung, dass wir die Miete für Februar auf das bekannte Konto zu überweisen haben zzgl. Mahngebühren versteht sich. Auf dem Briefpapier ist nirgends eine Bankverbindung ersichtlich.

Ich muss dazu sagen, dass wir bereits eine Nachricht geschrieben hatten, in der wir die Verwaltung zur Bekanntgabe der Bankverbindung aufgefordert haben.
Diese muss sich allerdings mit dem heute erhaltenen Schreiben überschnitten haben, oder die Verwaltung ist absichtlich nicht auf unser Schreiben eingegangen.
Wie sollen wir jetzt weiter verfahren? Einfach an die Bankverbindung der alten Hausverwaltung überweisen oder sich auf einen Briefwechsel einlassen?

Danke für eure Antworten!

Jan
Stichwörter: mahnung + vermieter + Bankverbindung

3 Kommentare zu „neue Verwaltung - neue Bankverbindung?”

Ghostraider Experte!

Warum Sie die Bankverbindung nicht weiter genutzt haben verstehe ich nicht.
Wenn nichts von einer neuen Bankverbindung in einem Schreiben steht hat die alte Bankverbindung doch noch Gültigkeit.

Ich würde weiter auf dem alten Konto einzahlen und mich schriftlich bei der Verwaltung für meinen Irrtum entschuldigen.

Nur verwahren Sie die Einzahlungsbelege, damit Sie immer was in der Hand haben wenn eine Nachfrage kommt.

Gruß
ghost

jkey

Wir haben nicht auf das alte Konto weitergezahlt, weil gerade 6 Monate vorher schon mal die Verwaltung gewechselt hat und wir das da gemacht haben. Da war es dann falsch und das Geld musste hin und her gebucht werden. Da haben wir nun dieses Mal gedacht, dass wir das umgehen und auf die Nachricht der neuen Verwaltung warten. Wir sind der Meinung, dass uns die neue Bankverbindung mitgeteilt werde muss und wollte wissen ob wir diesen Standpunkt zu Recht vertreten. Gibt es da irgendwelche Gesetze zum nachlesen?
Danke & Gruß
Jan

Ghostraider Experte!

Im Grunde und so steht es im Gesetz ist der neue Eigentümer erst Eigentümer wenn er im Grundbuch steht.
Wie es bei Hausverwaltungswechsel ist steht nirgendwo.
Ich würde die Miete auf ein separat angelegtes Konto legen und warten bis die Verwaltung sich meldet.
Dann würde ich die fragen auf welches Konto ich alles überweisen darf.
Nebenbei würde ich die auch fragen ob die in einem Kindergarten arbeiten oder mich auf den Arm nehmen wollen, weil ich als Mieter nicht mehr weiß woran ich bin.

Gruß
ghost

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