Ghostraider
Warum Sie die Bankverbindung nicht weiter genutzt haben verstehe ich nicht.
Wenn nichts von einer neuen Bankverbindung in einem Schreiben steht hat die alte Bankverbindung doch noch Gültigkeit.
Ich würde weiter auf dem alten Konto einzahlen und mich schriftlich bei der Verwaltung für meinen Irrtum entschuldigen.
Nur verwahren Sie die Einzahlungsbelege, damit Sie immer was in der Hand haben wenn eine Nachfrage kommt.
Gruß
ghost
jkey
Wir haben nicht auf das alte Konto weitergezahlt, weil gerade 6 Monate vorher schon mal die Verwaltung gewechselt hat und wir das da gemacht haben. Da war es dann falsch und das Geld musste hin und her gebucht werden. Da haben wir nun dieses Mal gedacht, dass wir das umgehen und auf die Nachricht der neuen Verwaltung warten. Wir sind der Meinung, dass uns die neue Bankverbindung mitgeteilt werde muss und wollte wissen ob wir diesen Standpunkt zu Recht vertreten. Gibt es da irgendwelche Gesetze zum nachlesen?
Danke & Gruß
Jan
Ghostraider
Im Grunde und so steht es im Gesetz ist der neue Eigentümer erst Eigentümer wenn er im Grundbuch steht.
Wie es bei Hausverwaltungswechsel ist steht nirgendwo.
Ich würde die Miete auf ein separat angelegtes Konto legen und warten bis die Verwaltung sich meldet.
Dann würde ich die fragen auf welches Konto ich alles überweisen darf.
Nebenbei würde ich die auch fragen ob die in einem Kindergarten arbeiten oder mich auf den Arm nehmen wollen, weil ich als Mieter nicht mehr weiß woran ich bin.
Gruß
ghost