kathy2 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe vor, demnächst meine neue Wohnung zu beziehen. Der Vormieter erscheint mir allerdings etwas halbseiden, weshalb ich mich sicherer fühlen würde, wenn ich das Schloss der Wohnungstür einfach auswechseln könnte, für den Fall, dass der Vormieter einen Schlüssel nachmachen lassen hat. Ist das Auswechseln grundsätzlich erlaubt? Die Wohnung gehört einer städtischen Wohnungsgesellschaft. Und wie sähe der Fall bei einem Privatvermieter aus? Danke für Eure Antworten!