Susanne
Nein, ist es nicht. Du hast eine Wohnung mit Bodenbelag gemietet. Die von Dir genannte Absprache ist außerdem auch eine sog. zugesicherte Eigenschaft. Der VM ist verpflichtet, einen anderen Bodenbelag zu legen.
Sebastian-Vie
hmm wie gesagt er will den boden nur rausnehmen aber keinen neuen legen..... hab eben noch bei ihm vorgesprochen
Susanne
Wenn bei Abschluss des Mietvertrags ein Bodenbelag liegt und nichts anderes vereinbart ist, gilt der als mitgemietet. Wird der vom VM entfernt, muss er einen anderen legen! Das kann er sich nach Vertragsabschluss nicht anders überlegen. Da solltest Du Dich als Mieter durchsetzen, sonst macht er immer den Molli mit Dir (sagt man bei uns so: er wird Dich immer wieder über den Tisch ziehen wollen)
Es gibt 2 Möglichkeiten: entweder, ich setz mich durch, dann bin ich aber nicht immer unbedingt beliebt
oder ich will meine Ruhe, das kostet in der Regel immer sehr viel Geld, denn in diesem Fall musst Du Dir ja einen neuen Bodenbelag kaufen.
Sebastian-Vie
Gibt es vorlagen ? damit es auch rechtssicher ist ?