Ghostraider
Wurde die Wohnung ohne Beanstandung übergeben und auch so schriftlich bestätigt hat der Vermieter nur noch Anspruch auf Entschädigung für versteckte Mängel.
Farbflecken sind keine versteckten Mängel und können nicht im Anschluss beanstandet werden.
Da der Nachmieter nach Übernahme dies beanstandet ist es auch nicht mehr nachweisbar ob diese vom Vor oder Nachmieter sind.
Der Vermieter muss die Kaution voll auszahlen.
Wenn er weitere Forderungen hat kann er diese versuchen einzuklagen.
Ich würde dazu einen Rechtsanwalt befragen und diesen beauftragen meine Rechte durchzusetzen.
Gruß
ghost