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Pottpopper hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,

Problem 1:
seite ca. einem Jahr funktioniert in meinem Gewerberaumm das Licht nicht, ich habe den Vermieter und den Hausmeister bereits etliche male drauf hingewiesen, aber es ist bis heute nichts passiert. Zu dem habe ich kein Strom jeglicher Strom wird aus einer Steckdose aus dem Flur bezogen, alle Geräte hängen daran, eigentlich schon zuviele, was wiederrum eine Gefährdung für mich darstellt. Der Vermieter reagiert leider nicht.

Wie kann ich vorgehen?


Problem 2:
Der Vermieter droht mit der Kündigung des Mietvertrages weil sich in den Räumlichkeiten mehr als 2 Leute aufgehalten haben, davon steht aber nichts im Vertrag, er hatte es mal mündlich erwähnt, aber das is doch bescheuert oder? Warum dürfen nur 2 Leute rein?

Stichwörter: stromausfall + licht + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung”

Ghostraider Experte!

Wegen dem Licht sollten Sie mal den Vertrag durchlesen.
Bei Gewerbemietverträgen sind Reparaturen oft Verhandlungssache und sind im Gewerbemietvertrag geregelt.
Das heißt, das Sie sich vielleicht selbst um Strom kümmern müssen und auch andere Reparaturen in Ihren Handlungsbereich fallen, sodass der Vermieter mit allem nichts am Kopf hat.
Das Sie den Strom aus dem Flur, wo drunter ich das Treppenhaus verstehe, nehmen ist auch nicht die feine englische Art, da dies von der ganzen Hausgemeinschaft gezahlt wird und Sie sich daraus bedienen.

Wieso in einem Gewerberaum nicht mehr wie zwei Leute aufhalten dürfen verstehe ich auch nicht.
Auch hat der Vermieter nichts mehr damit zutun wieviel Personen oder sonstwas in dem Raum sind da Sie über die Räumlichkeiten verfügen können und er kein Recht hat Ihnen Vorschriften zu machen.

Mündliche Sachen sind ausgesprochen und bei Durchzug oder etwas Wind verweht und zählen nicht. :-) ))

Bei Wohnraum kann von einer Überbelegung gesprochen werden aber ich glaube nicht das dies auch auf Gewerberäume gilt.

Gruß
ghost

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