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Sabille hat diese Frage gestellt
Hallo!

Bitte um Hilfe. Wir besitzen einen Kinderwagenraum, welcher uns Mietern gegenübern versperrt ist!!! Lediglich eine (penetrante) Mieterin besitzt den Schlüssel dafür, da dort diverse Gartengeräte untergestellt sind.

Laut Genossenschaft bleibt uns dieser Raum versperrt da A: Keine Kinder/Babys im Haus sind B: Die Geräte sonst abhanden kommen (Wo anbei die Genossenschaft anscheinend kein Vertrauen in die Mieter setzt).

Diesen Raum könnte man anders gestalten, da viele Mieter ihre Sommer/Winterreifen in der Garage lagern da ihr Kellerabteil doch weit entfernt ist.

Doch bei der Genossenschaft stoße ich nur an eine Wand, sie verhalten sich ziemlich unkompentent mir gegenüber und unfreundlich.

Bitte um Hilfe wer anbei im "Recht" ist oder wo ich mich diesbezüglich hinwenden kann.

Lg eine verärgerte und verzweifelte Mieterin

4 Kommentare zu „Kinderwagenraum”

forsetis Experte! 17.04.2012 14:39

In einem Orchester gibt der Dirigent den Takt an, bestimmt wo es lang geht. In einem Mietshaus bestimmt der Vermieter, was mit den Räumen passiert, die nicht im Mietvertrag aufgeführt, bzw. vermietet sind.

Bitte um Hilfe wer anbei im "Recht" ist oder wo ich mich diesbezüglich hinwenden kann.

Darauf erwarten Sie doch nicht wirklich eine Antwort?

Berthelstal Experte! 17.04.2012 16:54

Hier wird nicht "Recht" gesprochen und hinwenden können Sie sich jederzeit an einen Anwalt für Mietrecht.
Außer Spesen wird da wohl nichts anfallen.

Sabille 17.04.2012 17:34

Danke für eure Antworten. Werde mir nochmal gründlich meinen Nutzungsvertrag durchlesen, mal sehen ob die Genossenschaft weiterhin hartnäckig bleibt, auch wenn sich andere Mieter diesem Problem anschliessen

Chakameh 18.04.2012 17:05

Wenn in einem Haus mit mehreren Wohnungen den Bewohnern ein Kinderwagenraum eingerichtet worden ist, so sollte er ihnen auch dann zur Verfügung stehen, wenn dieses Nutzungsrecht im Mietvertrag nicht ausdrücklich vorgesehen wird. Schließlich gibt es im Mietvertrag auch keine ausdrückliche Regelung darüber, daß das Treppenhaus benutzt werden darf. Vielleicht gibt es im Mietvertrag aber eine allgemeine Regelung über von allen zu benutzende Räumlichkeiten, mit denen z.B. eine Waschküche und oder ein Stellplatz für Fahrräder gemeint sein könnte. In eine solche Regelung könnte dann wohl auch der Kinderwagenraum einbezogen werden. Was soll man als Mieter davon halten, wenn ein Kinderwagenraum als solcher ausgewiesen wird, er aber nicht benutzt werden darf, weil dazu im Mietvertrag keine ausdrückliche Regelung getroffen worden ist bzw. darüber keine Vereinbarung getroffen wurde. Es ist sicher richtig, daß in einem Orchester der Dirigent den Takt vorgibt; diesen kann er aber nicht willkürlich bestimmen und die Mitspieler müssen wissen, welcher Ton zu treffen ist, ohne dazu besonders aufgefordert worden zu sein.

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