Susanne
Kaninchen gehören zu den Kleintieren, die nicht verboten werden können.
Warum müssen es denn immer gleich 3 sein?
kati_bln
Ich glaube, hier geht es eher um ZWERGkaninchen und nicht um Stallhasen, oder sehe ich das falsch!?
3 Kaninchen sind doch nicht viel, es sind gesellige Tiere, die Artgenossen brauchen.
Hasenkasten im Keller?? Hallo Tierschutz <!-- s --><!-- s -->
Achso, da stand doch nirgendwo, dass die Kaninchen frei in der Wohnung hoppeln.
... musste mal gesagt werden ...
nici23
Kaninchen gehören zu Kleintieren und dürfen ohne jegliche genehmigung gehalten werden.
Das heist normalerweise braucht man das nicht mal melden das man welche besitz.
Ich habe selber auch 3 Stück und kenne mich da aus.
<!-- s --><!-- s -->
java
Zu den im Mietrecht gehörenden Kleintieren gehören Fische, Vögel, Hamster, Meerschweinchen. Es gehört nicht zu einer normalen Nutzung einer Mietwohnung Kaninchen oder Hasen in der Wohnung hoppeln zu lassen. Diese gehören in einen Stall. Im eigenen Haus/Wohnung kann jeder machen was er will, in einer Mietwohnung jedoch nicht.[/quote:deecb]
Das ist falsch! Auch Kaninchen gehören zu den kleintieren und 1-2 Stück muss der Vermieter dulden ich hatte damals 4 Kaninchen und war auch deswegen mit meinem EX-Vermieter vor gericht und ich habe die zustimmung vom Gericht bekommen, das ich bis zu 4 Hoppels in der Wohnung halten darf. Ausserdem kann man die Wohnung Kaninchensicher machen, was ein Verantwortungsvoller Tierhalter auch macht. Und viel stinken tun die Tiere auch nicht, die gehen sogar in den Käfig oder aufs klo, wenn man denen das beibringt, klappt bei mir auch und die köddel sind schnell aufgesammlet, falls mal einer verloren geht.
Außerdem machen Meerschweinchen mit dem Quiken mehr lämr wie Kaninchen, da Kaninchen keine laute von sich geben.
tenant61
Zu den im Mietrecht gehörenden Kleintieren gehören Fische, Vögel, Hamster, Meerschweinchen. Es gehört nicht zu einer normalen Nutzung einer Mietwohnung Kaninchen oder Hasen in der Wohnung hoppeln zu lassen. Diese gehören in einen Stall. Im eigenen Haus/Wohnung kann jeder machen was er will, in einer Mietwohnung jedoch nicht.[/quote:3c1d1]
wo nimmst du nur immer dein wissen her? <!-- s --><!-- s -->
kaninchen zählen nach einheitlicher rechtssprechung zu den nicht-genehmigungspflichtigen kleintieren.
fin
Nun, lieber tenant, dann wollen wir mal. Jenny und michi hatten ein Problem. Sie haben einen Mietvertrag, der Tierhaltung untersagt.
Sie fragen ordentlich nach einer Katze, der Vermieter ist so nett und erlaubt dies.
Dann sieht der Vermieter zufällig noch 3 Kaninchen in der Wohnung. Nun, wer hat jetzt Recht?
Der Mietvertrag beinhaltet eine eindeutige Meinung. Tierhaltung ist nicht gestattet. Den haben beide Parteien unterschrieben. Nun kann per Vertrag die Haltung von Kleintieren nicht untersagt werden, aber.......
Ist im Mietvertrag nichts spezielles geregelt, so gelten bei der Tierhaltung die Regelungen des Mietrechts im BGB. Dort wiederum ist die Tierhaltung nicht speziell geregelt, so dass man auf allgemeine Grundsätze zurückgreifen muss. Ansatzpunkt der Beurteilung der Zu- und Unzulässigkeit einer Tierhaltung ist hier der Begriff "Wohngebrauch", ob und inwieweit die Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Unstreitigkeiten gibt es bei Kleintieren wie Zierfische, Wellensittiche, Hamster. Der Begriff "Kleintiere" wird gerne relativ weit ausgelegt. Unstrittig dürfte sein, dass auch Kaninchen zu den Kleintieren gehören, aber strittig dürfte es sein, ob dies nicht die Mietsache beeinträchtigt und ob es sich hier um artgerechte Haltung handelt. (Kaninchen in Etagenwohnung z.B. statt auf grüner Wiese im Sommer)
Da es in diesem Fall per Mietvertrag aber eine eindeutige Meinungsäußerung des Vermieters gab, so kann dieser seine Zustimmung verweigern. Katze kann er erlauben, wenn er es will, 3 Kaninchen ohne Erlaubnis aber muss er nicht mehr erlauben.
Die wohl herrschende Rechtsprechung schließt aus Beschlüssen, dass die Entscheidungsfreiheit der Vermieter über Tierhaltung durch den Mieter nur durch Grenzen des Rechtsmißbrauch beschränkt sei, ansonsten aber seinem freiem Ermessen unterläge und im Falle der Untersagung keine Angabe eines sachlichen Grundes bedürfe (LG Berlin, Urt. v. 10.1.95, LG Köln, Urt. v.11.2.94, LG Berlin, Urt.v.26.10.93...)
Alle diese und und zahlreiche andere Gerichte akzeptieren die grundsätzlich freie Entscheidung des Vermieters.
So lieber tenant, und nun bist Du dran und bringe mir das Gesetz/Urteil in dem steht, dass in der Wohnung frei hoppelnde Kaninchen, der Anzahl 3, erlaubt sind und dies dem normalen Wohngebrauch einer Mietwohnung entspricht. <!-- s --><!-- s -->
tenant61
. lol, da hast du dich aber mächtig ins zeug gelegt, um mich zu wiederlegen. hat leider nicht geklappt.
würdest du ein urteil, in dem 5 chinchillas zugelassen wurden als ausreichend ansehen?
davon, dass die kaninchen frei in der wohnung herumhoppeln, hat 1. außer dir niemand geredet und 2. würde das nichts am sachverhalt ändern, wonach kleintierhaltung zulässig ist. kaninchen verursachen weder lärm noch schäden, egal ob 1, 2, oder 5. ich bleib also dabei, dass die haltung im vorliegenden fall nicht untersagt werden kann.
fin
<!-- s --><!-- s --> Bleibe trotzdem bei meiner Meinung trotz des Chinchilla-Urteils <!-- s --><!-- s -->
Jedes Gericht wird hier anders urteilen. Siehe mein letzter Beitrag. Artgerechte Haltung, Anzahl der Tiere, eben der Wohnungsgebrauch, wird hier mit in die Entscheidung einfließen, wie auch die eindeutige Meinungsäußerung des Vermieters.
Ein Vermieter darf sehr wohl eine Katze, Kaninchen oder sonst etwas erlauben, aber nicht 3.
Und wo steht jetzt das Wort Kaninchen bei der erlaubten Kleintierhaltung in einer Mietwohnung? Wo ist es?
Susanne
Hallo Fin,
es ist nett von Dir und führt auch immer wieder zu regen Diskussionen, dass Du hier Deine Meinung äusserst.
Leider ist Deine Meinung sehr oft absolut falsch, im Sinne des BGB und der bekannten Rechsprechung- und dies im Brustton der Überzeugung und noch dazu wiederholend vorgetragen sehe ich als Schädigung dieses Forums.
Wenn Du dies also nicht unterlässt, dann rechne damit, dass Deine Postings demnächst unkommentiert gelöscht werden.
-die Mod-[/color:2bd1c]
tenant61
. @fin: wenn du weiterhin wert auf ein gerichtsurteil zum thema kaninchen/kleintierhaltung/anzahl wert legst, dann lies dir nochmal den beitrag von java durch. er oder sie stellt dir das urteil sicher gern zur verfügung. <!-- s --><!-- s -->
java
So, ich habe das Thema Kaninchenhaltung, sowie Meerihaltung früher ordentlich durchgekaut und deswegen weiss ich, das ein Vermieter Kainchen nicht Verbieten darf, diese zählen zu den Kleintieren, sind zwar keine Nager, aber das ist was anderes.
Hier ein Auszug aus der Internetseite verbraucher-urteile.de
Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag verboten.
Ein generelles Verbot der Tierhaltung in einer Mietwohnung ist unwirksam. Kleintieren, wie z.B. Hamster, Ziervögel, Zwergkanninchen darf der Mieter immer halten - BGH (AZ: VIII ZR 10/92).
noch ein anderes auszug aus dem Internet:
Kleintiere wie Vögel, Fische, Nagetiere etc., darf der Mieter immer in seiner Wohnung halten, unabhängig davon, was im Vertrag steht. Der Vermieter muss dann noch nicht einmal um Erlaubnis gefragt werden.
Und noch was von rechtstipps.net
Kleintiere:
Die Haltung von Kleintieren (also Ziervögeln, Hamstern, Zierfischen, Zwergkaninchen, Meerschweinchen oder Schildkröten) wird von den Gerichten aber generell als Teil des allgemein üblichen und somit zumutbaren Gebrauchs einer (Miet-) Wohnung angesehen, die dem Besitzer nicht verboten werden kann. Auch wenn ein in einem Formularmietvertrag enthaltener Genehmigungsvorbehalt des Vermieters nicht zwischen Kleintieren (genehmigungsfrei) und größeren Haustieren (genehmigungspflichtig) unterscheidet, ist er nach der Rechtsprechung regelmäßig so auszulegen, dass Kleintiere von einem Genehmigungsvorbehalt nicht betroffen sind (BGH NJW 1993, 1061). Dies beruht auf dem durch die Gerichte vertretenen Standpunkt, dass von Kleintieren keine Beeinträchtigung der Wohnung und keine störenden Auswirkungen auf die Mitbewohner ausgehen (Kleintierprivileg). Diese Grundsätze dürften auch im Hinblick auf Wohnungseigentümergemeinschaften und Beschlüsse bzgl. Tierhaltung gelten.
Zu den Kleintieren werden von den Gerichten auch harmlose Echsen und ungiftige Schlangen gerechnet, die in Terrarien gehalten werden (AG Köln NJW-RR 1991, 10; AG Essen ZMR 1996, 37; AG Brückeburg NJW-RR 2000, 376 (ungiftige Schlangen).
Soll ich noch mehr einfügen?
Zudem war ich deswegen selbst vor gericht und der Richter selbst mochte keine Tiere, hatte mir aber die Haltung von 4 Kaninchen und 8 Meeris erlaubt, da es weder Geruchtsbelästigungen noch Geräuschen gab.
Und wenn es ganz genau nimmt, könnte ein Vermieter froh sein, das man Kaninchen und keinen Papageien oder Nymphensittich hat, da diese Tiere viel mehr Lärm machen, als Kaninchen.
Und das die Tiere frei rumlaufen wurde nicht geschrieben, meine Kaninchen hoppeln 24 Stunden frei rum, kanbbern nix an und gehen aufs Katzenklo oder in den Käfig um ihr Geschäft zu erledigen, mit etwas geduld lernen das meist alle Tiere.
P.S: Kann dich gerne mit Gerichtsurteilen dazu zudonnern, habe davon genug im Internet gefunden und 1-2 Tiere müssen geduldet werden!
fin
@java. Nun schreibst Du selbst zum Schluss, dass 1-2 Tiere gehalten werden dürfen. Bei den Fragestellern aber handelt es sich um eine Katze und 3 Kaninchen, also 4 Tiere.
Und bei den angegebenen Kleintieren sah ich nur das Wort "Zwergkaninchen". Kaninchen aber sind schon noch etwas größer.
java
@fin: Kaninchen oder Zwergkaninchen unterscheiden sich nicht groß. Größer sind höchstens Stallkaninchen und die hält ein normaler Mensch erst gar nicht in der Wohnung, da diese Tiere einfach zu viel Platz brauchen.
Zudem sollte man es nicht zu eng sehen, ob nun 2 oder 3 Kaninchen, 1 Kaninchen mehr oder weniger macht auch nicht mehr lärm wie 2, obwohl Kaninchen keinen Lärm machen. Zudem sagt man auch Kaninchen zu den Zwergkaninchen und es gibt da keinen großen Unterschied. Ich habe hier eine Widderdame, die ist eigentlich ein Zwergwidder, aber im Volksmund heisst es nunmal Widder. Genauso ist das mit den Kaninchen.
Du willst jetzt doch nicht wirklich auf das Wort "Zwerg" wert legen, oder?
Ich kann auch das Urteil vom meinem Verfahren damals rasusuchen und es dir einscannen, da steht dann das Wort kaninchen.
Glaub mir, ich kenne mich mit Kaninchen sehr gut aus, habe schon jahrelang Kaninchen und weiss wovon ich rede. Auch sollte man nicht auf ein Wort pochen, das finde ich ein wenig kindisch.
Es ist nunmal so, das Kaninchen in der Wohnung gehalten werden dürfen und das Tierschutzgesetzt sieht es vor, das Tiere Artgerecht gehlaten werden sollten, da Kaninchen nun sehr soziale Tiere sind, sollte ein Tierfreund schon 2 haben und auf ein drittes kommt es da nicht mehr groß an.
Und ich glaube nicht, das es sich hier um Stallkaninchen handelt, sondern eher um die normalen Kaninchen.
Außerdem wurde nur nach erlaubnis um die Katzenhaltung gefragt, es wurde nicht eine angeschafft und dann gefragt, also hat sie jetzt 3 Kaninchen und keine Katze.
Vielleicht solltest du den ersten Beitrag nochmal lesen,. da es hier nur um die 3 Kaninchen geht und die Frage war, ob man eine Katze halten darf und Kaninchen nicht.
Und nebenbei: Hasen kann man nicht in gefangenschaft halten, da Hasen draussen auf dem Feld leben, in Wohnungen wird es also nur Kaninchen geben.
fin
Liebe Java,
anscheinend bist Du noch sehr jung. Es geht hier nicht in erster Linie um Tiergattungen, Gefangenschaften oder nicht, Lärm oder wieviele Tiere man eher halten sollte, damit sich die Tiere wohlfühlen oder nicht.
In einem Tierheim, Zoo, Tierpension oder Haus mit großem Garten wäre das alles zu berücksichtigen. Es geht aber hier um Mietrecht und um eine Mietwohnung, von der wir nicht wissen, wie sie aussieht und wie groß sie ist.
Es ist schön, dass Du Dich mit Kaninchen auskennst, aber ich weiß, dass ein Zwergkaninchen wesentlich kleiner ist als ein Stallkaninchen. Und was die Fragesteller letztendlich für Kaninchen haben, wissen wir nicht. Sie benutzen aber das Wort "Kaninchen" und so versteht man das erst einmal.
Selbstverständlich würde der eine oder andere Richter wissen wollen ob es sich denn um Zwergkaninchen oder deren größere Artgenossen handelt. Er wird auch wissen wollen, wie groß die Wohnung ist, und er wird letztendlich die Meinung des Vermieters in die Entscheidung mit einfließen lassen.
Und - es gibt genug Menschen, die einen ganzen Zoo in einer Mietwohnung halten. Aber ein Vermieter hat dennoch das Recht sich zu äußern, wenn seine Geduld über Gebühr strapaziert wird.
java
Also dann solltest du dich mal richtig informieren, denn in der Rechtssprechung ist es klar wie kloßbrühe, denn man darf kleintiere halten und Kaninchen zählen ebenso zu den kleintieren wie Meerschweinchen, Vögel, Hamster ect.
Es gibt zich tausend Urteile und wenn das vor Gericht gehen würde, dann wäre ich mir sicher, das die Mieterin die Tiere behalten darf.
Ansonsten solltest du einfach mal Googlen, denn da findest du auch viele seiten wo steht, das Kaninchen in der Wohnung gehalten werden dürfen und der Vermieter diese Tiere dulden muss, selbst beim Verbot der Tierhaltung.
fin
Tut mir leid, aber beim googlen ist da nichts brauchbares zu finden. Vielleicht hilfst Du etwas auf die Sprünge mit geeigneten Urteilen. Bitte aber Zwergkaninchen und Kaninchen unterscheiden. Und die Anzahl. Das vergisst Du leider immer wieder.
tenant61
halloo, herr fin. java hat selbst ein entsprechendes urteil bei gericht erstritten und zwar bei 4 kaninchen. du wolltest ein urteil als beispiel, java hat es dir angeboten. reicht das immer noch nicht?
fin
java hat nur gesagt, es erstritten zu haben. Muss ich es daher auch glauben? Wo ist der link, der es beweist? Ich denke nicht, bevor ich kein Gerichtsurteil schwarz auf weiß habe. Außerdem kann die Wohnungssituation von java und den Fragestellern eine ganz andere sein.
tenant61
. du bist unverbesserlich <!-- s --><!-- s -->
java hat dir eindeutig angeboten, das urteil zur verfügung zu stellen. du hast dich nicht drauf eingelassen. dein pech, so wirst du die wahrheit nie erfahren.
java
mein Urteil ist nicht im Netz zu finden, was geht es auch andere an, was mir per Gericht zugesprochen wurde? Zumal ich in der Wohnung nicht mehr wohne.
Ich kann es für dich, fin, aber mal raussuchen und einscannen, dann werde ich es hier reinstellen, damit du vielleicht mal ruhe gibst.
Und Kaninchen und Zwergkaninchen sind das gleiche!
fin
Und nochmals nein: Es gibt einen Unterschied zwischen einem Kaninchen und einem Zwergkaninchen! Sonst gäbe es den Wortzusatz "Zwerg" kaum.
Ich muss nicht Dein persönliches Urteil sehen, sondern gerne nur eines der vielen, wovon Du meinst im Netz zu finden sind. Leider konnte ich hier nichts finden.
tenant61
@ fin: langsam wird´s albern. du diskutierst aus voller überzeugung ohne den geringsten sachverstand. es gibt in deutschland knapp 90 anerkannte kaninchenrassen. einige davon tragen den zusatz zwerg im namen. es ist aber keine eigene gattung sondern immer noch ein kaninchen. die gerichte interessieren sich aber keinen deut für kaninchenrassen, deshalb steht in einschlägigen urteilen meist nur kaninchen. das interesse der richter an kaninchenrassen wird erst dann erwachen, wenn dubiose proleten kampf-kaninchen züchten, diese in blutigen zweikämpfen gegeneinander antreten lassen und auf der straße harmlose passanten mit diesen aggressiven monstern erschrecken. dagegen wirst du dann angehen können. bis es soweit ist bleibt es so wie´s ist und kaninchenhaltung bleibt erlaubt. und jetzt kannst du von mir aus nen kopfstand machen, an der sachlage änderst du damit nichts.
fin
Tut mir leid, dass Du Dich so ärgerst, lieber tenant. Aber wo sind denn bitte die Kaninchenurteile von denen Du schreibst?
Und wieso steht bei mir in allen Mietrechtbücher höchstens das Zwergkaninchen als Kleintier, wenn sich hier angeblich kein Richter für interessiert? Und was ist mit der Anzahl der Tiere, die Ihr gern verschweigt? Ich denke nicht, dass hier ein Richter nicht darüber nachdenken wird.
tenant61
. wie kommst du darauf, dass ich mich ärgere? ich liebe solche diskussionen <!-- s --><!-- s -->
verschwiegen wird hier nichts. du wolltest ein urteil, java hat´s dir angeboten und du bist nicht drauf eingegangen. und obwohl es darin um zwergkaninchen ging, steht im urteil nur kaninchen, weil´s dem richter wohl korrekterweise völlig egal war, welche rasse da hoppelt. und davon gleich 4, also 33,3% mehr als gefordert. <!-- s --><!-- s -->
fin
Lieber tenant, ich warte immer noch auf die vielen Kaninchen, die per Urteile in Mietwohnungen erlaubt wurden. <!-- s --><!-- s -->
Auch Du kannst da ja anscheinend nichts aus dem Hut hervorzaubern.
Vielleicht einmal zu Deiner festgefahrenen, engstirnigen Meinung:
Kaninchen können fast hasengroß werden, Zwergkaninchen nicht. Selbstverständlich spielt die Größe und damit Rasse, die Anzahl und die Ausstattung der jeweiligen Wohnung, um die es geht, eine Rolle.
Auf alle diese Dinge wird ein Richter Bezug nehmen müssen.
Und ganz zuletzt spielt auch ein wenig noch eine Rolle, was das Mietrecht fast ganz vergisst: die Meinung des Vermieters.
Wenn Du als Vermieter für 4000 EU z.B. in einer Wohnung Parkett hast verlegen lassen, im Grunde Tierhaltung dort ablehnst und nun plötzlich beim Mieter, der nicht um Erlaubnis gebeten hast, auf einmal 3 Kaninchen siehst, wie würdest Du dann reagieren?
Ganz sicher wird ein Richter auch diese Meinung in seine Entscheidung miteinfließen lassen. Urteile, lieber tenant, sind von fall zu fall verschieden, weil Einzelfälle immer anders sind. Daher können wir den Fragestellern einfach raten "Ihr könnt die Tiere behalten, das ist korrekt was ihr gemacht habt".
Das solltest Du eigentlich wissen.
fin
Sorry, wichtiges Wort im vorherigen Beitrag vergessen. Meine natürlich, man kann den Fragestellern n i c h t einfach raten, recht gehandelt zu haben.
Wäre auch etwas durchsichtiger, wenn die Fragesteller sich hier noch einmal zu Wort gemeldet hätten und vielleicht auch etwas zur Größe und Art ihrer Wohnung gesagt hätten.
tenant61
. festgefahren und engstirnig? <!-- s --><!-- s --> ich bin die großherzigkeit in person und im telefonbuch findet man mich unter T wie toleranz. <!-- s --><!-- s -->
ich hab dir keine urteile versprochen und hab auch nicht vor, mir diese arbeit zu machen. sorry, aber ich bin einfach stinkfaul. java hat dir eins angeboten und du hast dich nicht drauf eingelassen. also jammer jetzt nicht rum. <!-- s --><!-- s -->
java
Oh mann, es wird nicht zwischen Zwergkaninchen und Kaninchen unterschieden, das ist das gleiche.
Kaninchen können fast hasengroß werden[/quote:e4fad]
So und nun sage ich Falsch! Hasen leben auf dem Felde, aber sicher niemals in einer Wohnung, Kaninchen und Hasen sind 2 verschiedene Tiere, zwar ähnlich, aber unterschiedlich. Und falls du die Deutschen Riesen meinst, die wirklich riesig werden, dann sind das Stallkaninchen.
Übrigens stammen unsere heutigen Kaninchen vom Waldkaninchen ab, da wird auch keiner Zwerwaldkaninchen sagen. Warum willst du einem das nicht glauben?
So und es wird immer geschrieben, das 2 ein Vermieter 2 Kaninchen dulden muss, egal was im Mietvertrag steht. Und wenn es eine 1 Zimmer wohnung ist, dürfte ich trotzdem 2 Kaninchen halten, die brauchen zwar auslauf, aber das kriegen die auch in einem kleinen Zimmer genug, wenn man sich ein wenig mit den Tieren arrangiert.
Ich weiss auch nicht, was die Wohnungsgröße damit zu tun haben soll, fakt ist, das 2 Tiere geduldet werden müssen, da Kaninchen unter kleintiere fallen, frag doch mal einen kompetenten Tierarzt, der sich mit Kaninchen auskennt, der kann dir dann nur bestätigen, das Kaninchen und zwergkaninchen das gleich ist. Größenunterschiede gibt es immer, selbst bei den Kaninchen oder nenn sie auch Zwergkaninchen, is mir nu wurscht.
Wenn ich Richter wäre, würde es mich nicht interessieren, wie groß die Wohnung ist oder was dort verlegt wurde, denn es ist im Gesetzt festgelegt, das kleintiere gehalten bzw. geduldet werden müssen, da kannst du sagen was du willst.
Und was soll der Vermieter sagen? Ich habe in meiner alten Wohnung Laminat gehabt, da war von den Kaninchen kein Kratzer drauf. Da können Katzen wesentlich mehr schaden anrichten, da die krallen von denen spitzer sind. 'Und zur not kann man das Laminat mit einer Decke oder alten Bettlaken auslegen, das wäre meine Antwort.
fin
Liebe java,
leider habe ich den Eindruck, dass hier ein unreifer Teenager in einem Mietrechtforum schreibt. Aus diesem Grund möchte ich die Diskussion mit Dir hier abbrechen, da sie zu nichts führt.
Jedenfalls ist aus Deinem letzten Beitrag wenigstens eins herausgekommen, nämlich dass die Kaninchen bei Dir frei in der Wohnung/Zimmer laufen. Danke für diese Information.
java
Lieber fin,
dsa ist jetzt eh mein letztes Posting, aber da du mich NICHT kennst, möcht ich dich bitten, solche Unterstellungen zu lassen.
Aus meinem letzen Posting geht lediglich meine Meinung hervor! Mehr nicht. Und mein alter tut michts zur sache, bin niemanden rechenschaft schuldig
*thema abhacken tu*
Benny5828 03.11.2015 16:19
Hallo,
ich weiß nicht wie alt dieses Thema ist. Aber da meine Freundin und ich auch demnächst Besuch von unserem Vermieter bekommen, habe ich mich entsprechend in die Thematik eingelesen. Unter mietrechtslexikon.de habe ich u.a. folgenden Auszug gefunden:
"Eine Kleintierhaltung ist immer erlaubt und kann nicht untersagt werden. Der Mieter ist berechtigt, die Mietsache im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs zu nutzen. In Rechtsprechung und Literatur herrscht im wesentlichen Einigkeit darüber, dass in diesem Rahmen das Halten von Kleintieren zum vertragsgemäßen Mietgebrauch gehört, und deshalb vom Vermieter nicht untersagt werden kann. Diese Rechtsansicht wurde im Jahr 2007 und 2013 vom BGH bestätigt (Urteile v. 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06 und 20.03.2013 Az.: VIII ZR 168/12). Kleintiere dürfen vom Mieter also immer in der Mietwohnung gehalten werden.
Was sind Kleintiere? Kleintiere sind nach der sich aus dem Urteil des BGH vom 14.11.2007 ergebenden Abgrenzung solche, die in geschlossenen Behältnissen gehalten werden, also nicht frei in der Wohnung oder dem Haus umherlaufen. Kleintiere sind also Tiere, die keine Störungen bei Nachbarn hervorrufen können und keine Schäden an der Wohnung verursachen, sofern sie in üblicher Zahl und Art gehalten werden. Darunter fallen zum Beispiel Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Rennmäuse, Zierfische und ähnliche Tiere. Um insoweit rechtliche Klarheit zu schaffen, hat der BGH in dem vorgenannten Urteil vom 14.11.2007 klargestellt, dass Hunde und Katzen keine Kleintiere sind. "
Wer sich das alles durchlesen möchte: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tierhaltung.htm
Meiner Meinung nach sind 3 Kaninchen generell in ordnung, da der Besitzer für die artgerechte Haltung zu sorgen hat. Da gehören auch mehr als ein Kaninchen dazu. Kaninchen sind sehr gesellige Tiere und jeder vertrauenswürdige Züchter legt einem nahe min. zwei Kaninchen zu halten.
Ich kann die Reaktion des Vermieters nicht verstehen. Ich könnte verstehen, wenn er etwas gegen die Katze gehabt hätte, aber gegen die kleinen verstehe ich es nicht.
Ich weiß nicht wie ihr die kleinen haltet, aber wie gesagt. Der BGH hat entschieden, dass diese Tiere nicht Erlaubnis- und Meldepflichtig sind.