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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und mein Vermieter (selbst Bewohner) verlangt, dass den ganzen Tag die Haustür abgeschlossen sein muss-aus Angst vor Einbrüchen D.h., wenn Besuch kommt kann man nicht wie in normalen Mietshäusern einfach an der Sprechanlage aufdrücken, sondern muss runter rennen. Allerdings haben wir auch nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen (anderes Thema). Wie kann ich dagegen angehen? Darf er das überhaupt? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Stichwörter: ganzen + haustür + tag + abgeschlossen

4 Kommentare zu „Darf die Haustür den ganzen Tag abgeschlossen sein?”

Gast Experte!

ich würde mich ebenfalls freuen, wenn jemand einen tipp dazu hätte. in meinem haus ist die situation ähnlich. darüber hinaus existiert keine klingelanlage.
ist dies eine mietminderung wert (bzw. ein grund einer vom vermieter angekündigten mieterhöhung zu widersprechen)?

Gast Experte!

Ich werde mich diesbezgl. mal bei einem Anwalt erkundigen... berichte dann weiter... es geht ja auch um Brandschutz etc. Mein Vermieter droht mir mittlerweile permanent mit der Kündigung, da ich mich nun konsequent weigere abzuschließen. Muss allerdings dennoch ständig runterrennen bei Besuch, Post, Pizzataxi, da mein Türdrücker vom Vermieter außer Stand gesetzt wurde... Unglaublich diese Situation... aber ich werde dagegen nun endlich was unternehmen...

Andreike

Hi
Also meiner Meinung nach darf eine Haustüre in enem Mehrfamilienhaus von innen abgeschlossen werden, und dies zu kener Zeit. Es werden Fluchtwege versperrt, die im Brandfall dazu führen, dass man in dem brennenden Gebäude eingeschlossen ist und nciht mehr rauskommt.
Wir hatten auch mal so einen Fall im Freundeskreis wo die Türe immer nachts abgeschlossen wurde und haben uns daraufhin mal bei der Feuerwehr (Abteilung vorbeugender Brandschutz) erkundigt. Ohne 1.Fluchtweg(e )dürfte die Wohnung nciht vermietet werden. Das ist der bauliche Fluchtweg. Hinzu kommt meist ncoh ein 2. Fluchtweg, der dann über eine Feuertreppe oder Fenster gewährleistet ist.
Anders ist es wenn an der Haustüre ein Panikschloss angebracht wird, was die Türe von innen öffnen lässt. Diese sind aber sehr teuer und werden deshalb ungern von Vermietern eingebaut.
Ich empfehle also den Gang zum Bauordnungsamt oder der Feuerwehr: Abteilung vorbeugender Brandschutz)
LG

Honey

Vermieter DARF keine Vollsperrung veranlassen das immer die Haustüre zu ist dies stellt eine grobe Verletzung dar ..d.h: Falls ein Brannt oder wassereinbruch passiert haftet er für alle danach entstanden Schäden die auf getreten sind !

Üblich ist es von 6uhr morgens und bis 22uhr abends die Türen auf zu lassen,ansonsten kannst du Gerichtlich und per Anwalt deinen Vermieter darauf hinweisen was in Schadensfall auf ihm zu kommt !


ER ist gesetzlich verplichtet dies einzu halten ansonsten kann er haftbar gemacht werden!

Gruss Honey

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