IrieDaily hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,
bin gerade auf dieses Forum gestoßen, als ich mich zu Schimmel in der Wohnung informieren wollte.
Ich wohne in einer WG im 3.(obersten) Stockwerk eines Hauses. Dies is ein Altbau, wenn ich das richtig einschätze.
Auf jeden Fall bildet sich in meinem Zimmer unterhalb der Dachschräge und nach und nach an der ganzen Giebel-Wand Schimmel.
Mein Mietvertrag mit den Vermietern besteht seit ca einem Jahr, jedoch bin ich aufgrund meines Studiums vom 01.10. 2007 bis 07.01. dieses Jahres nicht in dem Zimmer gewesen. Natürlich hatte ich die Heizung abgedreht und während dieses Zeit nicht gelüftet. Seit ich wieder in dem Zimmer wohne lüfte ich von Zeit zu Zeit, aber die Heizung ist trotzdem fast nie an. Ich bin normalerweise von um 8 bis um 6 oder um 7 unterwegs, d.h. ich halte mich fast nur zum schlafen in dem Zimmer auf. Dafür finde ich ein kühles Zimmer angenehmer, deswegen heiz ich eben fast nie.
Die Frage ist nun, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen könnte. Ich bin Student und habe definitiv kein Geld für ewig lange Gerichtsverhandlungen.
Inwiefern kann ich für den Schimmel verantwortlich veranwtortlich gemacht werden(Durch zu wenig Heizen oder zu wenig Belüftung während der 3 Monate meiner Abwesenheit)?
Wäre cool, wenn sich jemand mal dazu äußern könnte.
Danke