forsetis 17.03.2018 08:21
Wann zu welchem Termin wurde gekündigt, ist das Zimmer von der Vermieterin möbliert oder nicht?
Yesche 17.03.2018 08:42
Sie hat mir mitte Januar die Kündigung gegeben mit dem Datum ende April. Dazwischen wollte sie mich ständig früher loswerden. Mein Zimmer war nicht möbliert.
forsetis 17.03.2018 15:47
Da eine Kündigung durch den Vermieter (Hauptmieterin) nur möglich ist, wenn ein besondrer Grund vorliegt, der hier aber nicht gegeben ist, könnte die Hauptmieterin nur mit § 573a kündigen. Die kündigungsfrist ist aber um 3 Monate verlängert: http://www.jurarat.de/das-sonderkuendigungsrecht-des-vermieters-nach-ss-573-bgb
Da deine Vermieterin davon aber keine Ahnung hat, solltest du mit ihr einen Aufhebungsvertrag zum 31.03. abschließen. Da nichts schriftlich vorher gelaufen ist, ist das die einzige Möglichkeit.