Bieber81 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne seit dem 1.12.2005 in einer 52qm Wohnung unmittelbar eine Woche nach dem Einzug hat sich in meiner Stube eine feuchte Stelle gebilbet wo sich die Aussenecke befindet. Ich habe dies meinem Vermieter gesagt und er hat es auch in Augenschein genommen. Sein Aussage hierzu war das, das Phänomen bei jeder Aussenecke im Haus vor kommt. Kurz darauf hat sich von dieser Ecke aus gehend Schimmel an der and gebildet. Nun als ich ausziehen will habe ich ihn schriftlich abgemant damit ich das Recht auf eine fristlose Kündigung habe. Mein Vermieter war heut noch mal in der Wohnung und hat sich denn schaden durch den Schimmel angesehen und seine Aussage hierzu war das es vom falschen Lüften kommt und das es bei befallen Aussenwänden sowieso keine fristlose Kündigung gibt. Jetzt meine Frage wie soll ich mich weiter verhalten soll ich das Gesundheitsamt einschalten oder einen Gutachter? Gibt es für mich Anlaufpunkte wo mir geholfen wird ohne dafür imense Honorarkosten hin zu legen.
Besten Dank schon mal im Voraus
MfG
C.Kaiser