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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Ölofen ist defekt und ich muss mir einen neuen kaufen. Übernimmt die Kosten dafür der Vermieter, weil er verpflichtet ist die Heizmöglichkeiten bereitzustellen oder muss ich als Mieter selbst dafür bezahlen? Falls jemand eine Antwort weiss, wäre ich sehr dankbar. Gruss Schrainer [color=blue][/color:c95e1]

1 Kommentar zu „Bereitstellung der Heizmöglichkeiten”

FischkoppStuttgart Experte!

Einen wunderschönen Warmen Winter wünsche ich.

Folgendes zum Thema Ölofen.
Wenn der Ölofen bestandteil der Wohnung ist, wie bei mir, muss der Mieter die Wartung zahlen.
Sollte bei der Wartung eine Reparatur hinzu kommen, muss der Mieter die Wartung, und der VM die Reparatur zahlen.

Sollte der Ofen ganz ausfallen, muss der VM sofort! ! für Ersatz sorgen bzw instand setzen!

Sie sollten gar nichts tun, ausser dem VM mündlich und schriftlich den ausfall melden.

Sollte ihr VM darauf nicht reagieren, haben sie die Möglichkeit, sich Elektroheizungen zu kaufen, und der VM MUSS die Kosten tragen.

Sollte es so weit kommen, bitte wenden sie sich an einen Anwalt /Mieterbund.de

Sie können dann auch die Miete kürzen!

Sie mussen gar nichts zahlen. Alles Aufgabe des VM.

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