Susanne
Ich würde erst mal eine formlose Mahnung an den VM schreiben. Der Betrag war mit Zustellung der Abrechnung fällig, falls kein Zahlungsziel vorgegeben ist. Gleichzeitig mit der Mahnung für 2 Monate 6€ Zinsen berechnen. Vielleicht wird er dann wach.
Falls sich nichts tut: bei der nächsten Miete aufrechnen, vorher schriftlich informieren, so z.B. eine Abrechnung schicken, natürlich per Einwurfeinschreiben:
Sehr geehrter Herr ...,
lt. Abrechnung vom 26.8. errechneten Sie ein Guthaben von 300.-, diese Zahlung war mit Zugang fällig. Am (Datum) habe ich Ihnen eine schriftliche Erinnerung geschickt. Nachdem ich nun immer noch keinen Zahlungseingang verbuchen konnte, rechne ich wie folgt mit meiner Mietzahlung für den Monat (z.B. Dezember) ab:
300.- Gutschrift
1.- für erste schriftliche Erinnerung
5,80.- für Abrechnung per Einwurfeinschreiben
12.-Verzugszinsen seit Fälligkeit
Summe: 318,80 .- werden im Dezember von der Mietzahlung abgezogen.
Ist ein persönlicher Tip- kommt aber auch auf das Verhältnis zum VM an!
Gast
Meine Mutter ist ausgezogen. Verrechnung mit der Miete wird da eher schwierig. <!-- s --><!-- s -->
Susanne
ups-na dann. Wie siehts denn mit der Kaution aus? Wurde die schon ausgezahlt?
Wurde der exVermieter schon mal angerufen und erfragt, wann denn das Geld kommt etc?
Wenn alles nicht zum Erfolg führt, gerichtlichen Mahnbescheid (Formular) aus dem Schreibwarenhandel.
http://www.mahnen-online.de[/url:d9350]