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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo @ all,

ich habe mal eine Frage:

unsere Vermieterin teilte uns damals beim Einzug vor 5 Jahren mit, dass der Teppichboden irgendwann einmal renoviert werden könnte, da dieser bereits seit 12 Jahren drinnen ist. Nun nach intensiver Pflege usw würde ich den gerne raus haben da meine kleine Tochter nun doch sehr oft auf dem Boden spielt (wen wunderts). Leider wurde damals nichts schriftlich fixiert gibt es da eine Pflicht vom VM die nach einer gewissen Zeit auszutauschen?

Dann Punkt 2 da unsere Wohnung keine zentrale Warmwasserversorgung hat haben wir einen Warmwasserboiler.
Meine Vermutung der wurde vor 15 Jahren eingebaut und nie wieder gewartet (so geizig wie die VM ist). Sie wälzt nun die Kostenverantwortung auf mich ab, da dies so im Mietvertrag steht. Ehrlich gesagt habe ich damals nicht so genau darauf geachtet, da dies bisher (Wartung, Neuanschaffung) Sache des VM war. Hat Sie nun Recht dass ich IHre Warmwasseranlage warten lassen muss auf meine Kosten .

Vielen Dank für die Infos

Viele Grüsse

Michael
Stichwörter: wartung + warmwasserboiler

1 Kommentar zu „Warmwasserboiler und Wartung”

FischkoppStuttgart Experte!

Teppich....
1. Wem gehört der Teppichboden..
2. Ihnen, sie Zahlen
3. Dem VM. er muss einen Abgewohnten Teppichboden erneuern! Sie zahlen dafür ja auch miete!
4. wenn der VM zickt, wie bei mir, guter Tip, Mieterbund.de.
Mein Teppichboden in der Wohnung hat ca 1000 Euro gekostet, ohne Fussleisten. Der Mieterbund hat mich nur 85 Euro gekostet.

Boiler.
Wartung liegt bei Ihnen, bzw, die Wartung kann der VM 100% geltend machen.
Aber Achtung, Reparatur müssen sie nicht Zahlen (Material und damit verbundene Stundenkosten)[/b:c923b]

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