Susanne
Der VM kann nicht bestimmen, dass Du einen Schlüssel hinterlegen musst. Grundsätzlich kann der Vermieter nicht verlangen, dass bei Dritten ein Schlüssel hinterlegt wird.
Bei "Gefahr im Verzug" darf die Wohnung auch ohne Schlüssel betreten werden, da sind Polizei oder Feuerwehr sowieso 3 mal schneller als der Hauswart und die werden auf keinen Fall darauf warten, dass der Hauswart mit dem Schlüssel angedackelt kommt-die nehmen dann nämlich sofort die Axt. In diesem Fall müsstest Du den Schaden an der Tür natürlich zahlen, aber wie oft kommt sowas tatsächlich vor?
Ghostraider
Es reicht voll und ganz wenn Du bei einer in der Nähe wohnenden Vertrauensperson einen Schlüssel hinterlegst.
Auch kannst Du einen Schlüssel in einem Briefumschlag legen, verschließen und mit deiner Unterschrift über die Klebeleiste ala Siegel beschreibst.
Damit hast Du deine Pflicht erfüllt.
Da wie Du sagst es in deinem Mietvertrag geschrieben steht muss Du den Vertrag auf einer Art erfüllen und in der Form mit dem Briefumschlag hast Du alles erfüllt.
Du kannst gelegentlich ja mal kontrollieren ob alles noch in Ordnung ist und wenn nicht haste den Vermieter wegen Hausfriedensbruch am Schlawickel. ))
Wie schon gesagt kann und darf der Vermieter keinen Schlüssel mehr haben oder fordern.
Gruß
ghost
Ghostraider
War doppelt habe ich gelöscht.
Gruß
ghost