Immobilienwirt
Ausstiegsklausel kenn eich eher bei Verträgen mit Fußballspielern.
Eine Möglichkeit und viel einfacher ist ein Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Geschäftsaufgabe bzw. Insolvenz usw.
Eine andere Möglchkeit ist die Befristung des Vertrags mit anschließender Optierungsmöglichkeit der Mieters auf verländerung um einen bestimmten Zeitraum sowie anschließender "Vertragslaufzeit" auf unbestimmte Zeit.
So kannst du z.B. da ersten Jahr schauen wie dein CoffeeShop läuft, dann um zwei Jahre verlängern, wenn er läuft und wenn danach noch alles bestens ist läuft dieser auf unbestimmte Zeit.
Grüsse