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Widerruf einer Kündigung nicht möglich
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Dies bedeutet in der Praxis, dass eine Kündigung, die dem Vertragspartner zugegangen ist, nicht nachträglich widerrufen werden kann. Für den Kündigenden besteht allenfalls die Möglichkeit, die Kündigung wegen Irrtums oder Drohung nachträglich anzufechten, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Anderenfalls bedarf es zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses eines Neuabschlusses des Arbeitsvertrages.
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt
7 Ca 6463/00
Handelsblatt vom 19.03.2001