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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Voraussetzungen für Erlass der Grundsteuer

Die Kommune kann bei wesentlicher Ertragsminderung die Grundsteuer teilweise erlassen (§ 33 Grundsteuergesetz - GrStG). Der Leerstand von Wohn- und/oder Gewerberäumen führt jedoch dann zu keinem Erlass der Grundsteuer, wenn der Leerstand auf Grund der Marktverhältnisse strukturell bedingt ist und das Fehlen der Mieternachfrage alle Vermieter im jeweiligen Gemeindegebiet vergleichbar trifft.

Beschluss des OVG Lüneburg vom 03.12.2003
13 LA 2 13/03
NJW 2004, 1267
Stichwörter: erlass + grundsteuer + voraussetzungen

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