Petra1265 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich wohne ihn einem Mietshaus mit 3 bzw. 4 Parteien (3 Mietwohnungen und die Vermieterin wohnt unten). Meine Eltern hatten für alle Fälle jeweils einen Schlüssel bekommen (1 x Haustür, 1 x Wohnungstür). Nach deren Umzug haben sie einen ganzen Schwung Schlüssel, weil sie diese nicht mehr zuordnen konnten, weggeschmissen. Nicht in den Müll, sondern beim "Klüngelskerl" (Schrottsammler). Meine Eltern haben dies auch meiner Vermieterin erzählt. Ich möchte nur einen Schlüssel für die Haustür ersetzt haben und habe diesen bei der Vermieterin bestellt. Meine Vermieterin möchte jedoch die Schließanlage für die Haustür austauschen. Muss ich das Schloß inkl. der neuen Schlüssel bezahlen oder nur den Schlüssel? Reicht es dann aus, wenn meine Eltern eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die Schlüssel nicht mehr zuzuordnen waren, d.h. kein Missbrauch entstehen kann??
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus.