alex29
Hallo,
kurz und knapp:
Rücktritt vom Mietvertrag: Gemäß § 30 a KSchG kann ein Mieter binnen 1 Woche nach seiner Vertragserklärung vom Mietvertrag zurücktreten, wenn er seine Zustimmung zum Mietvertrag am selben Tage erklärt hat, an dem er das Vertragsobjekt das 1. Mal besichtigt hat. Diese Frist beginnt erst zu laufen, sobald der Mieter eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens 1 Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.
Gruß, alex29
Gast
Also von einem Rücktrittsrecht ist mir im Mietvertrag nicht bekannt. Verwechselst du das evtl. mit dem Gewerbemietvertrag?
Eine fristlose Kündigung wegen diesen Mangel scheint nicht Möglich zu sein, da der Mieter die Umgebung sowie den Zustand vor Unterzeichnung gekannt hatte.
Ich würde sagen 3 Monate Kündigungsfrist und schnellstmöglich einen Nachmieter finden.
Gruß
Tomraid
Baerchichi
da der Mieter die Umgebung sowie den Zustand vor Unterzeichnung gekannt hatte.
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Dem kann ich leider nicht zustimmen. Hab meine derzeitige Wohnung 4 mal gesehen vorm Einzug und es war immer schön ruhig. Aber scheinbar war da nie jemand unter mir daheim. Und jetzt.....sowas von hellhörig daß ích im Bett sogar den genauen Wortlaut der Gespräche von unten hoch höre <!-- s --><!-- s -->
Gast
Nun bei dir scheint das Problem der Wände zu sein.
Mache doch mal eine Überprüfung der Wände!