Ghostraider
Wenn nachweislich der Mieter Schuld an der Verstopfung hat (vielleicht steht ein Name auf der Binde oder die Blutgruppe kann festgestellt werden) *großes grinsen*
muss der Mieter die Kosten tragen.
Hat die Verstopfung andere Ursachen wie zum Beispiel eine Verengung dann kommt der Vermieter dafür auf.
Wie Sie schon sagen waren die besagten Teile Schuld und dadurch steht der Verursacher fest und der Vermieter gibt die Rechnung weiter.
In Fall einer Rohrverstopfung kommt die Kleinreparaturklausel auf keinen Fall zu tragen.
Gruß
ghost
tweety42
*lach* oh guck mal, ich hatte schon gar nicht mehr daran gedacht: frau XY war ja damals zu besuch. jetzt ist sie schon weitergeschwommen ;o)
ja, so hatte ich das auch schon vermutet.
vielen dank!
haben sie / hat jemand vielleicht eine idee, welche kosten da auf mich zukommen (kamera kam nicht zum einsatz, aber 1 1/2 h standen auf dem protokoll)?
ach ja, und: die waren ca. 30 - 40 min. hier. der rest soll anfahrt sein
viele grüße
tweety42
Ghostraider
Nee, aber wenn eine Private Haftpflicht besteht würde ich dies der Versicherung melden die das dann schon regelt.
Ansonsten können da locker so um die 250 € zusammen kommen.
Gruß
ghost
tweety42
guter tipp! auf die idee bin ich noch gar nicht gekommen. dann sollte ich schleunigst mal schauen, wie's da versicherungstechnisch aussieht.
und nochmals: vielen, vielen dank!
der tipp ist gold wert, bzw. 250 € ;o)
schönen abend wünsch ich noch!
tweety42