Ghostraider
Das kommt auf den Mietvertrag an.
Hat der Vermieter jegliche Haustierhaltung untersagt würde der Mieter, denke ich mal, ein Sonderkündigungsrecht haben, da diese Klausel unwirksam ist.
Ist im Mietvertrag nur verankert ds der Mieter bei Hunde und Katzen das Einverständnis des Vermieters haben muss aber jede andere Haustierhaltung erlaubt ist hat er gegen die vertragliche Abmachung verstoßen und die Kündigungsfrist einzuhalten.
Gruß
ghost