Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Carlsson hat diese Frage gestellt
Hi...

Mich würde mal interessieren, da es einen bekannten betrifft.

Ein bekannter hat einen Mietvertrag abgeschlossen. Vor bezug der Wohnung legte er sich einen hund zu, er ging darauf zum vermieter und bat um die erlaubniss den hund mit einziehen zu lassen, der vermieter lehnt das aber ab.

Hat er nun ein sonderkündigungsrecht oder muss er die 3monatige kündigungsfrist einhalten?

hoffe ihr könnt helfen

vielen dank im vorraus

1 Kommentar zu „Sonderkündigungsrecht”

Ghostraider Experte!

Das kommt auf den Mietvertrag an.
Hat der Vermieter jegliche Haustierhaltung untersagt würde der Mieter, denke ich mal, ein Sonderkündigungsrecht haben, da diese Klausel unwirksam ist.

Ist im Mietvertrag nur verankert ds der Mieter bei Hunde und Katzen das Einverständnis des Vermieters haben muss aber jede andere Haustierhaltung erlaubt ist hat er gegen die vertragliche Abmachung verstoßen und die Kündigungsfrist einzuhalten.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.