neuer
hallo,
klar, solange sie einen mietvertrag haben (31.03.06), dürfen sie die wohnung auch bis zu diesem zeitpunkt nutzen, sie zahlen ja bis zu diesem zeitpunkt !
"Bin ich verpflichtet die Wohnung zu streichen bzw. tapezieren"
es kommt drauf an, was in ihrem mietvertrag steht, steht dort was zum thema :
renovierung/schönheitsreparatur bei auszug ?
wenn ja, muß noch kontrolliert werden ob alle nach gültigem recht aufgeführt ist, dafür muß man aber erst nachschauen, was im mietvertrag genau festgehalten worden ist !
gruß
FlorianH
Darf ich den Wohnungsschlüssel bis zum 310306 behalten?
Im Mietvertrag steht unter der Rubrik "Renovierungsarbeiten"...Paragr. 17 Nr. 4 ...liegen die letzten Schönheitsreparaturen länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20%...usw. Ich habe aber nur 4 Monate zur Miete gewohnt.
fin
Wenn Sie nur 4 Monate gewohnt haben, dann kommen auf Sie keine Schönheitsreparaturen zu. Ausnahme könnten evtl. sein, wenn die Wände stark verschmutzt oder gar beschädigt sind durch viele Bohrlöcher.
Den Schlüssel können Sie bis zum Mietende behalten. Wenn aber vorher alles ausgeräumt ist, können Sie auch früher eine Wohnungsübergabe vereinbaren. Zahlen müssen Sie aber trotzdem noch bis Ende März.